Inhalt

Professionelle Unterstützung für Eltern und Kinder bei schulischen Problemen

Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes Magdeburg

Was können besorgte Eltern tun, wenn ihr Kind den schulischen Anforderungen nicht ausreichend gerecht wird, wenn es nicht konzentriert dem Unterricht folgen oder seinen Drang nach Bewegung nicht steuern kann?

In solchen Situationen bietet die Psychologische Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Jugendamtes für Magdeburger Familien professionelle Hilfe an.

Bei der Ursachenklärung von Unaufmerksamkeit, bei Hinweisen auf eine möglicherweise bestehende Konzentrationsstörung oder anderen Schulschwierigkeiten, kann eine intellektuelle Leistungsuntersuchung Klarheit schaffen.

Abhängig von der Fragestellung bzw. der geschilderten Problematik des Kindes wird dann im Beratungsprozess genau überlegt, ob zur obligatorischen Intelligenztestung zusätzliche psychologische Verfahren wie Leistungstests, Persönlichkeitstests oder psychologische Testverfahren für spezifische Störungen zur Abklärung eingesetzt werden sollten.

Da im Schulalltag nicht nur die kognitiven Fähigkeiten allein zum Lernerfolg führen, ist in unserer auf Psychodiagnostik spezialisierten Beratungsstelle insbesondere die Erfassung der außerintellektuellen Voraussetzungen ein weiterer diagnostischer Schwerpunkt. Hierfür werden spezielle Leistungstests eingesetzt, die Aussagen zur Konzentration und Aufmerksamkeit, zum psychomotorischen Tempo oder auch Merkfähigkeit ermöglichen.

Die Ergebnisse einer solchen umfangreichen psychodiagnostischen Untersuchung, in die natürlich auch die Verhaltensbeobachtung bei intellektueller Beanspruchung einfließt, werden mit Eltern detailliert besprochen. Diese wiederum sind Beratungsgrundlage für Überlegungen, wie eine weitere Förderung des Kindes sowohl im häuslichen als auch schulischen Alltag aussehen sollte.

Damit die erhobenen Testbefunde auch Eingang in den schulischen Prozess finden, wird, bei Einverständnis der Eltern, mit der Schule kommuniziert. Wichtig ist zu betonen, dass alle Mitarbeiterinnen der Schweigepflicht unterliegen und demzufolge immer gemäß des Elternwillens mit den hier erhobenen Testergebnissen umgegangen wird.