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Für alle Kinder und Jugendlichen besteht die Pflicht eine Schule zu besuchen (Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, § 37).

Der Runderlass des Kultusministeriums "Aufnahme von Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein bildenden und berufsbildenen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt" (SVBl. LSA Nr. 8/2016) regelt die konkrete Verfahrensweise.

Nach der Anmeldung in der Ausländerbehörde/Einwohnermeldeamt kann die Anmeldung zur Schule erfolgen:

Adresse:
Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Schule und Sport
Gerhart-Hauptmann-Str. 24, Zimmer 109 

39108 Magdeburg

E-Mail: schulzuweisung@sva.magdeburg.de 

Folgende Angaben sind notwendig: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse,
Aufenthaltsstatus, Stand der Deutschkenntnisse - vorhandene Zeugnisse bitte mitbringen.

Weitere Schritte sind u.a.: 

1. Kinder- und jugendärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt 
Der Termin wird vom Gesundheitsamt telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.
Adresse:
Landeshauptstadt Magdeburg
Gesundheits- und Veterinäramt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Lübecker Str. 32, 39124 Magdeburg

2. Zuordnung zu einer Sprachklasse oder Sprachgruppe
Die Zuordnung zu einer Schule erfolgt durch das Landesschulamt.
Adresse:
Landesschulamt Magdeburg
Referat Schulform
(z.B. Grundschule, Sekundar-/Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen/IGS, Berufsbildende Schulen) 
Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg

Es prüft die mögliche Schulform und konkrete Schule und informiert die aufnehmende Schule.

3. Schulanmeldung
Von der aufnehmenden Schule erhalten Sie eine Aufforderung zur Anmeldung im Schulsekretariat. Hier können auch folgende Anträge gestellt werden:

  • Antrag auf Schülerbeförderung
  • Anmeldung zur Hortbetreuung
  • Antrag auf Bildung und Teilhabe für eine Lernförderung

Hinweise bei Umzug in eine (andere) Wohnung:
Wenn Sie umziehen, wenden Sie sich umgehend an das Landesschulamt, weil sich dadurch die zuständige Schule (Grundschule) änern kann.