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Biosphärenreservat  „Mittelelbe“

„Ein Biosphärenreservat ist ein national wie international bedeutsames Gebiet, in dem das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Es dient dazu, gewachsene Kulturlandschaften entsprechend den „Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate" im Rahmen des Programms „Mensch und die Biosphäre“ der UNESCO und den „Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland" einheitlich zu schützen und zu entwickeln“ (Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen – Anhalt vom 02.02.2006).  

Das Biosphärenreservat Mittelelbe ist Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ und hat eine Größe von 125.743 ha. Es umfasst Flächen in den kreisfreien Städte Magdeburg und Dessau – Rosslau sowie in den Landkreisen Wittenberg, Anhalt - Bitterfeld, Salzlandkreis, Jerichower Land, Börde, Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. 

Der Zweck des Biosphärenreservates besteht u. a. 

-           im Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaften
            landschaftsverträglichen, nachhaltigen Land- und Waldnutzung, 

-           in der Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Strukturen einer natürlichen  Flussaue und der Pflege und Entwicklung der durch die Elbe, ihrer Nebenflüsse und
            Altwässer geprägten und historisch gewachsenen Landschaften. 

-           im Schutz, der Pflege und Entwicklung der historisch gewachsenen und in Teilen bewusst gestalteten Kulturlandschaft, 

-           Förderung einer umwelt- und sozialverträglichen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung sowie Umweltbildung, Forschung und Umweltbeobachtung.  

Das Biosphärenreservat ist entsprechend der Schutzwürdigkeit und der Entwicklungs-potenziale seiner Teilflächen in Kernzonen (Zone I), Pufferzonen (Zone II) und  Entwicklungszonen (Zone III) gegliedert. Gebiete entsprechend der Zone I, die menschliche Eingriffe nicht zulässt, sind in Magdeburg nicht vorhanden. Zur Zone II (Pflegezone) zählen bestehende Naturschutz-gebiete. In Magdeburg betrifft dies das Natur-schutzgebiet „Kreuzhorst“.  Alle übrigen Bereiche des Biosphärenreservates auf dem Territorium der LH Magdeburg fallen unter die Entwicklungszone (Zone III), die als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung beschrieben wird. Sie ist geprägt durch eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird.

          

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