Inhalt

Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde

I. Kinder aus Umlandgemeinden

Sollen Kinder in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg betreut werden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (= Ort des Lebensmittelpunktes, also überwiegender Aufenthaltsort) nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg aber im Land Sachsen-Anhalt haben, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung der abgebenden Gemeinde und des Landkreises mit der aufnehmenden Stadt Magdeburg zur Kostentragung des Betreuungsplatzes.

Achtung: Hiermit ist nicht der Elternbeitrag gemeint! 


Auswärtige Betreuung in Magdeburg beantragen

1. Auf dem Vereinbarungsformular ist zuerst von der gewünschten Einrichtung die Platzbereitstellung mit dem genauen Betreuungsumfang anzugeben. Dieses Formular ist im Jugendamt Magdeburg einzureichen. Bevor Eltern für ihr Kind einen Tageseinrichtungs-/Tagespflegeplatz auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg in Anspruch nehmen können, bedarf es der Vereinbarung und Zustimmung zur Kostentragung des abgebenden Landkreises und der abgebenden Gemeinde, in welchem/welcher das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Vereinbarung zur auswärtigen Betreuung

2. Dazu ist eine Antragstellung von den Personensorgeberechtigten durch die „Geltendmachung des Wunsch- und Wahlrechtes“ in der Wohnsitzgemeinde vorzunehmen. Sie kann auch zusammen mit dem Vereinbarungsformular im Jugendamt Magdeburg eingereicht werden.

Antrag auf Betreuung aus dem Umland in Magdeburg

3. Die Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle benötigt für Kinder, die im Umland wohnhaft sind, ein sogenanntes Ticket um einen Betreuungsplatz im Kitaportal zu hinterlegen. Erst mit einer vorliegenden Kostenübernahme des abgebenden Landkreises und der abgebenden Gemeinde kann ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und dem Träger der Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle geschlossen werden und ein Ticket erstellt werden. Auf dem Ticketantrag sind die Daten von einem Elternteil und der genauen (zukünftigen) Umlandadresse anzugeben.

Antrag auf Zugangsberechtigung für Umlandkinder (Ticket)

Wohnortwechsel

Jeder Umzug in eine andere Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtzeitig im Voraus durch die Eltern gegenüber dem Träger der Tageseinrichtung bzw. der Tagespflegestelle anzuzeigen, damit dieser in die Lage versetzt wird, alle für die finanziell gesicherte Weiterbetreuung Ihres Kindes erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen abzusprechen.


II. Kinder aus Magdeburg im Umland

Bevor Eltern für ihr Kind einen Tageseinrichtungs-/Tagespflegeplatz außerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt Magdeburg in Anspruch nehmen können, bedarf es der Zustimmung und Vereinbarung zur Kostentragung zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, dem aufnehmenden Landkreis und der aufnehmenden Gemeinde. Eine Antragstellung ist von den Personensorgeberechtigten durch die „Geltendmachung des Wunsch- und Wahlrechtes“ im Jugendamt Magdeburg vorzunehmen.

Antrag zur Betreuung im Umland


Besonderheit

Sollte im Einzelfall durch die abgebende Gemeinde/den abgebenden Landkreis nicht der volle Finanzierungsbedarf gedeckt werden, erhalten die Eltern und der Träger der Tageseinrichtung hierzu eine gesonderte Mitteilung. Danach entscheiden die Eltern und der Träger der Tageseinrichtung, ob ein Betreuungsvertrag zustande kommen soll. Der ungedeckte Finanzbetrag ist dann durch die Eltern an den Träger der Tageseinrichtung zu erstatten.

Elternbeitrag bei der Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde

Seit 01.08.2019 erhebt nach §13 des neuen Kinderförderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die Gemeinde oder Verbandsgemeinde, in der ein Kind betreut wird, den Kostenbeitrag.