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Eheschließung im Ausland

Leistungsbeschreibung Eheschließung im Ausland

Ich bin/Wir sind beide deutsche(r) Staatsangehörige(r) und möchte(n) im Ausland heiraten.

Was müssen wir tun? Das Bundesverwaltungsamt hat die Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländernzusammengefasst. Nähere Informationen sind auch auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamtes unter dem Stichwort "Auswanderung" zu finden.

Rechtsverbindliche Auskünfte können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall auch die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, deren Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und ggf. deren Übersetzung einzuholen und einen Termin zu vereinbaren.

In den Informationsschriften finden sich auch die Anschriften der deutschen Auslandsvertretungen sowie die der betreffenden Landesvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und möchten im Ausland heiraten.

Was müssen wir tun? Das Bundesverwaltungsamt hat die Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländern in fünf Broschüren für die Regionen Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien/Australien und Afrika zusammengefasst. Jedes dieser Hefte mit dem Titel "Deutsche heiraten in..." ist über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr erhältlich. Ein entsprechendes Verzeichnis kann beim Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige, 50728 Köln, Telefon 01888-3580, Telefax 01888-358 27 68) kostenlos angefordert werden. Das Verzeichnis sowie nähere Informationen sind auch auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamts unter dem Stichwort "Auswanderung" zu finden.

Rechtsverbindliche Auskünfte können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall auch die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, deren Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und ggf. deren Übersetzung einzuholen und einen Termin zu vereinbaren.

In den Informationsschriften finden sich auch die Anschriften der deutschen Auslandsvertretungen sowie die der betreffenden Landesvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.

In Magdeburg:

Ansprechpartner:
Ismail Reka
39104 Magdeburg
Karl-Schmidt-Str. 5 c
Tel.: (03 91) 4 08 05 - 15
Fax: (03 91) 4 08 05 - 20
E-Mail: magdeburg@raphaels-werk.net

Geschäftszeiten: Do 9-12 und 13-16 Uhr, Fr 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Standesamt Magdeburg

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg