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Schulen in Magdeburg

Die Magdeburger Schul- und Bildungslandschaft ist vielfältig.
Bild vergrößern: Die neue Außenfassade der Gemeinschaftsschule "Ernst Wille"
Die sanierte Außenfassade der Gemeinschaftsschule "Ernst Wille".

Im Schuljahr 2023/24 widmen sich insgesamt 78 Schulen der Ausbildung und Förderung von über 24.400 Schülerinnen und Schülern an den allgemein bildenden Schulen sowie über 7.400 Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen. Besondere Begabungen und Interessen werden unter anderem in sport-, naturwissenschaftlich oder sprachorientierten Schulen weiterentwickelt.

In Magdeburg gibt es 38 Grundschulen, davon fünf in freier Trägerschaft. Drei Sekundarschulen, davon zwei in freier Trägerschaft, zehn Gemeinschaftsschulen, darunter ein freier Träger, neun Gymnasien, davon wiederum drei freie Träger, zwei Gesamtschulen, zehn Förderschulen, eine Waldorfschule  (freier Träger) sowie vier Berufsbildende Schulen gewähren ein Angebotsnetz in breiter inhaltlicher Vielfalt und flächendeckender räumlicher Verteilung. Verschiedene Schulen haben ein spezifisches Profil.

Schulen in Magdeburg

Schulbezirke

Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen. In Magdeburg sind nur für kommunale Grundschulen Schulbezirke festgelegt (= zuständige Grundschule).

Für andere allgemein bildende Schulen der Stadt (Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen) gilt das Gebiet der Stadt Magdeburg als Schuleinzugsbereich.

Hier finden Sie die Übersicht über die zu den Schulbezirken gehörenden Straßen:

Schulbezirk/Schuleinzugsbereich

Formlose Anträge für den Besuch einer Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder für eine Verschiebung der Schulpflicht nimmt die zuständige Grundschule entgegen.

Schulbezirke für das Einschuljahr 2025/26 sind noch nicht beschlossen. Diese werden voraussichtlich im 1. Quartal 2024 veröffentlicht. 

Wie weiter nach der Grundschule? 

Der Schulwegweiser beschreibt das Verfahren der Aufnahme in eine weiterführende Schule, also den Wechsel von der Grundschule in Klassenstufe 5.

Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 - Aufnahmeverfahren

Die Schullaufbahnerklärung für den Wechsel auf eine weiterführende Schule erhalten die Personensorgeberechtigten mit dem Zeugnis zum 1. Schulhalbjahr in Klassenstufe 4.

Auf Grund der abgegebenen Erstwünsche wurde die Aufnahmekapazität an 5 Schulen überschritten, sodass entsprechend der Aufnahmesatzung (Lesefassung) ein Losverfahren durchgeführt wurde. Das Nachrückverfahren endet mit Ablauf des laufenden Schuljahres. 

An allen nicht genannten kommunalen Schulen (außer der inhaltlichen Schwerpunktschulen) konnten die Erstwünsche erfüllt werden. Die Aufnahmebescheide dazu wurden in KW 11 versendet. 

Haben Sie Fragen oder möchten Sie den Wartelistenplatz nicht in Anspruch nehmen, können Sie sich gern an uns wenden. Bitte nutzen Sie hierzu die E-Mail-Adresse: schulzuweisung@sva.magdeburg.de.

Nachrückverfahren - Warteliste

An den folgend benannten Schulen wurden jeweils, in Form einer Rangfolge, Warteplätze (WP) im Rahmen des Losverfahrens am 12.03.2024 verlost:

1. Hegel-Gymnasium: Anzahl der Warteplätze insgesamt: 98 - nachgerückt WP 0 - 0

2. A.-Einstein-Gymnasium: Anzahl der Warteplätze insgesamt: 58 - nachgerückt WP 0 - 0

3. G.-Scholl-Gymnasium: Anzahl der Warteplätze insgesamt: 39 - nachgerückt WP 0 - 0

4. IGS "W. Brandt": Anzahl der Warteplätze insgesamt: 110 - nachgerückt WP 0 - 0

5. GMS "Th. Mann": Anzahl der Warteplätze insgesamt: 13 - nachgerückt WP 0 - 0


Veränderungen der Warteliste, die sich aus Nachrückverfahren ergeben, werden auf dieser Seite in der Regel einmal wöchentlich veröffentlicht.

(Stand: 15.03.2024)