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Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden

Wo kann ich in Magdeburg mein Fahrzeug zulassen?

  • Die Zulassungsstelle ist nur noch Kfz-Zulassungsbehörde für gewerbliche Zulassungen (z.B. Zulassungen durch Autohäuser, Zulassungsdienste sowie internationale Zulassungen).

  • Die BürgerBüros Mitte, West, Nord und Süd sind zuständig für ALLE PRIVATEN Zulassungen.

Allgemeine Informationen

 

Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.

Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
  • Anzeigebestätigung der Polizei,
  • bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)

Gebühren (Kosten)

Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.

Rechtsgrundlage

Wichtige Hinweise

  • Grundgebühr: 26,30 EUR

Weitere Informationen

Zuständige Stelle



 
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BPM Ingenieurgesellschaft mbH
Staedtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
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