Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
Mit der Bescheinigung über den Austritt aus der Religionsgemeinschaft können Sie die Streichung der Kirchensteuer bei Ihrem zuständigen Finanzamt vornehmen lassen.
Allgemeine Informationen
Ihre Kirchenaustrittserklärung nimmt das Standesamt Ihres Wohnortes entgegen. Die mündliche Erklärung können Sie im Standesamt zur Niederschrift vortragen, eine schriftliche Erklärung muss notariell beglaubigt sein.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Taufschein, wenn vorhanden
- nur bei Abgabe einer schriftlichen Erklärung: notarielle Beglaubigung der Austrittserklärung
Gebühren
- Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung: 30,00 Euro
Fristen
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.
Rechtsgrundlagen
Was sollte ich noch wissen?
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (Religionsmündigkeit): durch den Jugendlichen selbst, sofern er geschäftsfähig ist
Voraussetzungen
- Sie müssen Mitglied einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft sein.
Bearbeitungsdauer
Es erfolgt eine sofortige Bearbeitung, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.