Inhalt

e-Petition

Nach Artikel 19 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt hat jeder das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag, an die Vertretungen des Volkes in den Kommunen und an die zuständigen Stellen zu wenden

Petitionen, welche die Landeshauptstadt Magdeburg betreffen, können sowohl schriftlich als auch online über die städtische Internetseite eingereicht werden. Der Stadtrat hat die Einführung der Online-Petition am 12.06.2014 beschlossen.

Petitionen an den Landtag sind beim Landtag auch weiterhin schriftlich oder als E-Petition (http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/mitgestalten/petition/online-petition) einzureichen.

Was ist eine Petition?

Petitionen sind Anliegen an eine zuständige Behörde, die Anregungen in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse zum Inhalt haben.

Petitionen können sein:

  • Empfehlungen, künftig etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen,
  • Bitten und Vorschläge, die in persönlich verbindlicher Weise auf ein Handeln oder Unterlassen zielen oder
  • Beschwerden, die sich gegen ein vergangenes Verhalten richten und dessen Missbilligung oder Korrektur verlangen.

Petitionen sind nicht:

  • Meinungsäußerungen, Mitteilungen oder Belehrungen ohne ein bestimmtes Verlangen,
  • bloße Auskunftsersuchen bzw. Ersuchen um Akteneinsicht,
  • förmliche Rechtsbehelfe wie Widerspruch oder Einspruch,
  • Formen der Bürgerbeteiligung nach den §§ 25 - 28 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Einwohnerversammlung).

Der Eingabesteller hat einen Anspruch darauf, dass seine Petition entgegengenommen und beschieden wird.

Wenn es sich in der Petition um ein Anliegen innerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt Magdeburg handelt, so ist entweder der Stadtrat oder der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung zuständig.
Ist die Landeshauptstadt Magdeburg nicht der richtige Ansprechpartner, dann wird die Petition an die zuständigen Stellen weitergeleitet, beispielsweise an den Petitionsausschuss des Bundestages oder des Landtages Sachsen-Anhalts.

Ablauf eines Petitionsverfahrens

Der Einreicher erhält innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Petition eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen.
Zunächst muss geprüft werden, welche Stelle für die Entscheidung zuständig ist.
Petitionen, die in die Zuständigkeit eines Ortschaftsrates, des Landes oder des Bundes fallen, werden entsprechend weitergeleitet. Der Einreicher erhält über diese Weiterleitung eine Information. Petitionen, die in die Zuständigkeit der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg fallen, werden vom entsprechenden Fachamt bearbeitet.

Wenn für die Petition wegen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt der Stadtrat zuständig ist, erhält der Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten die Petition. Die Verwaltung erarbeitet zunächst eine Vorlage für den Ausschuss, in welcher der Sachverhalt für die Stadträte aufbereitet wird. Über die Petition wird danach im Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einen Antrag für eine Petition zu stellen nur, wenn die oben genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Für allgemeine Anliegen, Fragen und Anregungen an die Stadtverwaltung steht Ihnen der Bürgerbriefkasten der Landeshauptstadt Magdeburg unter info@magdeburg.de zur Verfügung.

Über diese E-Mail Adresse erreichen Sie auch die Bürgerberatung. Diese hilft Ratsuchenden bei den unterschiedlichsten Problemen, zeigt Lösungswege auf und vermittelt Kontakte und Termine innerhalb der Stadtverwaltung, aber auch zu anderen Institutionen, Einrichtungen, Organisationen, Vereinen und freien Trägern.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich persönlich an die Bürgerberatung zu wenden. Frau Bartel nimmt sich Ihrer Fragen und Sorgen, Hinweise und Beschwerden an und leitet diese - sofern keine sofortige Klärung möglich ist - an die zuständigen Fachämter weiter.

Die Bürgerberatung im Alten Rathaus, Zimmer 144 ist
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet,
außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung unter +49 391 540-2510.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch direkt an die Behördennummer 115 wenden oder eines der Bürgerbüros in Ihrer Nähe aufsuchen.

Für eine Meldung über defekte Straßenlaternen, tiefe Schlaglöcher oder wild entsorgter Müll können Sie rund um die Uhr den MD-Melder nutzen. Schicken Sie uns Ihre Hinweise – entweder vom PC oder ganz bequem mit dem Smartphone von unterwegs aus.

Bei Fragen an den Bereich Stadtordnungsdienst/Ordnungsamt nutzen Sie unsere Hotline:
(08 00) 5 40 70 00. Diese ist für Sie Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.

e-Petition Formular

Sollte Ihr Anliegen die genannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie hier die Möglichkeit über das unten aufgeführte Formular eine e-Petition einzureichen.

Ihre persönlichen Daten

Ihr Anliegen

Sicherheitsabfrage gegen mißbräuchliche Nutzung

Pflichtangaben: Füllen Sie die mit * gekennzeichneten Felder in jedem Fall aus!

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise
zum Einreichen, Mitzeichnen und Diskutieren von Petitionen
auf der Internetplattform des Petitionsausschusses


Diese Datenschutzhinweise informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Internetplattform für elektronische Petitionen (im Folgenden „System E-Petitionen“) durch die Verwaltung des Landeshauptstadt Magdeburg und durch mit der Bereitstellung des Angebots beauftragte Dienstleister (Hoster). Die Datenschutzhinweise versetzen Sie in die Lage, über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten informiert zu entscheiden.

Bezüglich der in den Datenschutzhinweisen verwendeten Fachbegriffe wird auf die entsprechenden Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwiesen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

ist die Landeshauptstadt Magdeburg, - Der Oberbürgermeister -, 39090 Magdeburg
Alter Markt 6.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Datenschutzbeauftragte

Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die von Ihnen mitgeteilten Daten verarbeiten wir nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang und zu folgenden Zwecken:

  • Durchführung des Petitionsverfahrens nach Art. 17 Grundgesetz
  • Zurverfügungstellung und sicherer Betrieb des Systems E-Petitionen
  • Kommunikationszwecke (z. B. Nutzeranfragen)

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden (insbesondere an die zuständigen Bundesministerien und sonstige der Kontrolle des Bundes unterliegende Stellen) und ggf. auch an Landtage oder das Europäische Parlament erfolgt nur im jeweils für die Bearbeitung Ihrer Eingabe erforderlichen Umfang im Rahmen des Petitionsverfahrens. Dies gilt auch, wenn Sie Eingaben zu ehemals staatlichen Unternehmen wie z. B. Deutsche Post AG oder Deutsche Bahn AG einreichen.

Sofern uns von den genannten Stellen auch zusätzliche Daten zu Ihrer Person übermittelt werden, werden diese nach den gleichen Grundsätzen verarbeitet. Dabei weisen wir darauf hin, dass alle im Rahmen des Petitionsverfahrens Unterrichteten zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten

Im Rahmen der Nutzung werden, abhängig von der Nutzungsart des Systems E-Petitionen, folgende Daten in unterschiedlichem Umfang verarbeitet:

  • Adressdaten (z. B. Name, Anschrift)
  • Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse)
  • Petitionsdaten (z. B. Inhalt von Petitionen)
  • Metadaten (z. B. IP-Adressen)

Öffentlich angezeigt werden:

  • Vor- und Nachname des Hauptpetenten (Verfasser der Petition)
  • Text der Petition

Die im Rahmen der Einreichung von Petitionen ohne Bitte um Veröffentlichung erhobenen personenbezogenen Daten werden auf dem Server des Systems E-Petitionen nur bis zur Aktivierung des Links in der Bestätigungs-E-Mail durch den Petenten zwischengespeichert und danach sofort automatisch und vollständig gelöscht. Daten von Petitionen ohne Bitte um Veröffentlichung sind zu keinem Zeitpunkt öffentlich einsehbar.

Dauer der Datenspeicherung

Die Dauer der Datenspeicherung im System E-Petitionen richtet sich nach der Art der Daten und ihrem jeweiligen Verarbeitungszweck.

  • Petitionsdaten aus veröffentlichten Petitionen werden nach Abschluss des Petitionsverfahrens zehn Jahre lang gespeichert.
  • Petitionsdaten aus Petitionen, deren Veröffentlichung abgelehnt wurde, werden automatisch sechs Monate nach der Ablehnung der Veröffentlichung gelöscht.
  • Daten aus Petitionen, die nicht zur Veröffentlichung eingereicht wurden, werden unmittelbar nach der elektronischen Übermittlung an die Verwaltung der Stadtverwaltung Magdeburg aus dem System E-Petitionen gelöscht.
  • Daten der Nutzerkonten (Adress-, Kontakt- und Nutzerdaten) bleiben so lange im System gespeichert, bis der Nutzer eine Löschung verlangt

Hinweis:

Daten, die für die Durchführung des Petitionsverfahrens benötigt werden, werden unabhängig vom System E-Petitionen zusätzlich für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss des Petitionsverfahrens gespeichert.

Betroffenenrechte

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.


Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Behörde ist:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg.

Cookies

Das System E-Petitionen nutzt temporäre und persistente Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Temporäre Cookies werden gelöscht, sobald Sie das System E-Petitionen verlassen und den Browser schließen. Persistente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Webbrowsers gespeichert.

Cookies nutzen wir als technisches Mittel zur Bereitstellung von bestimmten Funktionen im System E-Petitionen (z. B. Sessionverwaltung) und zur Optimierung des Angebots.
Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen des Systems E-Petitionen werden nutzen können.