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Hund anmelden

Hundesteuer Magdeburg

Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.
Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.

Halter*in eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen sowie für die Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke finden Sie bei den Dokumenten Formulare und  Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.

Meldepflichten bei Hundehaltung

 Anmeldung des Hundes (innerhalb von 14 Tagen)

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes,
  • bei Zuzug mit einem Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Ummeldung

  • bei Namensänderung des Hundehalters,
  • bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Stadtgebietes.

Abmeldung (innerhalb von 14 Tagen)

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
  • bei Weitergabe des Hundes,
  • bei Tod des Hundes

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Siehe auch

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Onlineservices