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Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen

Wichtige Hinweise

Eine Reservierung über das Internet ist 30 Tage gültig, danach wird das Kennzeichen wieder freigegeben.

Die Reservierung beinhaltet nur das Kennzeichen ohne mögliche Zusätze für E-Kennzeichen (E), für Oldtimer (H) und für Saisonkennzeichen.
Maximal können auf einem MD-Kennzeichen noch 6 Buchstaben und Zahlen aufgebracht werden.
Entsprechend den Zusätzen E-Kennzeichen (E), für Oldtimer (H) und für Saisonkennzeichen verringert sich diese Anzahl.

Wunschkennzeichen für E-Autos

Wunschkennzeichen für E-Autos

Bei der Reservierung von Wunschkennzeichen für E-Autos sind einige Dinge zu beachten.

Sie können Ihr Elektroauto auch ohne E-Kennzeichen fahren. Es besteht keine Pflicht, ein E-Kennzeichen für Ihr Elektroauto zu beantragen.

Wieviele Stellen darf ein E-Kennzeichen haben?

Auf ein E-Kennzeichen in Standardgröße (520 x 110mm) passen inklusive des "E" am Ende acht Zeichen. Das verkürzte einzeilige Schild (460 x 110mm) bietet Platz für sechs Zeichen (inklusive E).

Dies sollten Sie bei der Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens beachten:

  • Die letzte Stelle für das "E", wenn Sie es haben möchten, müssen Sie abrechnen.
  • Beispiel:
    Wunschkennzeichen = MD XY 222 E
    beantragtes Kennzeichen = MD XY 222
  • Das "E" müssen Sie dann direkt bei der Zulassung beantragen

Welche Kraftfahrzeuge können das E-Kennzeichen bekommen?

Neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen und solchen mit Brennstoffzelle können laut EmoG auch "von außen aufladbare" Hybridautos (Plug-in-Hybride, PHEVs) mit einem E-Kennzeichen bekommen, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ob ein Fahrzeug das E-Kennzeichen bekommt, hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab, das Elektro-Kennzeichen gibt es für Pkw, Wohnmobile (beide Fahrzeugklasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Motorräder (Klasse L3e und L4e), Trikes (L5e) oder Quads (L7e). Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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