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Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument (Zweitschrift) ausstellen lassen.


Beschreibung

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild
  • formlose Erklärung zum Verlust oder - soweit zutreffend - eine von der Polizei aufgenommene Diebstahlsanzeige

Gebühren

Die Gebühr für die Zweitschrift beträgt bei einem Jahresjagdschein für ein Jagdjahr:

  • 32,00 Euro für den Jahresjagdschein für In- und Ausländer
  • 16,00 Euro für den Jugendjagdschein

Die Gebühr für die Zweitschrift beträgt bei einem Jahresjagdschein für zwei Jagdjahre:

  • 40,00 Euro für den Jahresjagdschein für In- und Ausländer
  • 32,00 Euro für den Jugendjagdschein

Die Gebühr für die Zweitschrift beträgt bei einem Jahresjagdschein für drei Jagdjahre:

  • 48,00 Euro für den Jahresjagdschein für In- und Ausländer

Rechtsgrundlage

Verfahrensverlauf

Die Ausstellung einer Zweitschrift erfolgt auf Antrag. Das Nähere erfahren Sie unter dem Reiter „Anträge/Formulare“.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zweitschrift des Jagdscheins.

Sie werden von der Sachbearbeiterin darüber informiert, wenn Sie die Zweitschrift abholen können.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jagdschein
  • Verlust des Jagdschein (Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen)

Anträge/Formulare

Den Antrag können Sie persönlich im Amt stellen. Sie können auch die Ausstellung der Zweitschrift formlos schriftlich beantragen oder Sie nutzen den Onlineservice „Hier können Sie die Zweitschrift online beantragen...“.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Jagdwesen

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bei der Hauptwache 4
Neues Rathaus, Raum 3.36
D-39104 Magdeburg