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Europäisches Netzwerk „Natura 2000“- Schutzgebiete nach FFH (Fauna – Flora – Habitat)  – Richtlinie

„Natura 2000" ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer europäischer Schutzgebiete. Vorrangiges Ziel von Natura 2000 ist es, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Fauna - Flora-Habitat (FFH) - Richtlinie, mit der sich die Mitgliedsstaaten u. a. dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen. Es setzt sich aus den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie von 1979 sowie den Schutzgebieten entsprechend der FFH - Richtlinie zusammen, die nach nationaler und EU-weiter Bewertung festgelegt worden sind.

Alle Planungen, die ein Gebiet in seinen für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich nachhaltig beeinträchtigen können, unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verträglichkeitsprüfung. Eingriffe in Gebiete mit so genannten prioritären (besonders gefährdeten) Arten und Lebensräumen können nur in seltenen Ausnahmefällen nach Stellungnahme der EU-Kommission durchgeführt werden. Ferner beinhaltet die FFH-Richtlinie eine Erfolgskontrolle und ein Überwachungsangebot (Monitoring) mit umfassenden Berichtspflichten. Damit wurde erstmals eine gemeinschaftsweit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes geschaffen.

 Auf dem Territorium der LH Magdeburg befinden sich die 4 FFH – Gebiete:

 

-         FFH_0050_LSA_        Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg

-           FFH_0051_ LSA_       Sülzetal bei Sülldorf

-           FFH_0174_LSA_        Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg

-           FFH_0199LSA _         Ehle zwischen Möckern und Magdeburg.