Anmeldung des Hundes (innerhalb von 14 Tagen)

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes,
  • bei Zuzug mit einem Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Ummeldung

  • bei Namensänderung des Hundehalters,
  • bei Änderung der Wohnanschrift innerhalb des Stadtgebietes.

Abmeldung (innerhalb von 14 Tagen)

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort,
  • bei Weitergabe des Hundes,
  • bei Tod des Hundes