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Informationen zur Hundehaltung

Die Mehrheit der Bundesländer führen Rasselisten. Welcher Hund auf diese Liste gesetzt wird, entscheidet das Bundesland selbst. Die Kategorien und die Definitionen, nach der ein Hund als Listenhund eingestuft wird, sind unterschiedlich.

Zu den sogenannten Listenhunden gehören in Sachsen-Anhalt der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier, der American Pitbullterrier und der Staffordshire Bullterrier und deren Mischlinge.

Jeder Halter hat eine Anmeldepflicht beim Ordnungsamt sowie beim Steueramt am Wohnsitz des Hundehalters. Die Ordnungsbehörde entscheidet von Fall zu Fall über weitere Bestimmungen und erteilt notwendige Informationen.

Wer einen Listenhund besitzt, muss mit seinem Hund einen Wesenstest absolvieren. Allerdings ist dieser Wesenstest nur für diesen Halter gültig. Wechselt der Halter, muss der neue Halter erneut einen Wesenstest durchführen.

Bei der Haltung  der Hunde gelten in Sachsen-Anhalt die Bestimmungen des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA 2009  S. 22). Nähere Informationen erhalten Sie von der Tierheimleitung (Wesenstest, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis, Hundesteuer etc.) sowie beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg.

Häufig gestellte Fragen:


Ist der Wesenstest bundesweit gültig?
Nein, der Wesenstest und dessen Durchführungsbestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das gilt für den Wesenstest und dessen Gültigkeit.


Muss ich mehr Hundesteuer bezahlen?
Wurde der Wesenstest erfolgreich absolviert, dann wird die gleiche Hundesteuer wie für jeden anderen Hund erhoben, d.h. in der Landeshauptstadt Magdeburg beträgt der Hundesteuersatz 96 Euro. Hunde, die von Hundehalter*innen aus dem Tierheim Magdeburg erworben wurden, werden von der Landeshauptstadt Magdeburg für drei Jahre ab dem Monat des Erwerbes von der Hundesteuer befreit. Nach Ablauf der steuerfreien Zeit wird für Hunde aus dem Magdeburger Tierheim die Steuer nach dem Steuersatz für den Ersthund angesetzt.

Zu beachten ist, dass es bei der Beitragshöhe kommunale Unterschiede gibt. Für einen als gefährlich festgestellten Hund ist der Hundesteuersatz von 500 Euro zu entrichten (Stand Oktober 2009).

Was kann ich tun, wenn ich Probleme mit meinem Hund habe?
Wie bei jeder anderen Hunderasse auch, empfehlen wir eine Beratung durch den Tierarzt, einer gut geführten, kompetenten Hundeschule oder eines Tierpsychologen.
Die Vorraussetzung für den erfolgreichen Beziehungsaufbau zwischen Mensch und Hund ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Hundesteuersatzung
Hundesteuer - Befreiung/Ermäßigung
Hundean-, ab- und ummeldung
Hundesteuermarken