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Überhangmandate

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen.

Überhangmandate werden seit der Wahlrechtsänderung im Jahr 2013 durch sogenannte Ausgleichsmandate vollständig ausgeglichen.  Durch die Wahlrechtsreform 2023 werden die abgeschafft.

Urne/Wahlurne

Die Wahlurne ist  ein Behältnis,  in das die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel nach der Kennzeichnung  einwerfen. Die Wahlurne darf erst nach Schließung des Wahllokals, also nach 18:00 Uhr geöffnet werden.

Ungültige Stimmen

Ungültig ist eine Stimme zum Beispiel wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung erhält, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt und/oder einen Zusatz/Vorbehalt enthält.

Unionsbürger*innen

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die ihren Wohnsitz in Magdeburg haben, können bei Kommunalwahlen und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Europawahlen in Magdeburg wählen, wenn sie die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Bei Kommunalwahlen werden Unionsbürger*innen automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnwahlbezirks aufgenommen. 

Bei Europawahlen können Unionsbürger*innen entscheiden, ob sie in Magdeburg mit über die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament abstimmen, oder in ihrem Heimatland die dortigen Abgeordneten mitwählen wollen. Um in Magdeburg wählen zu können, müssen Unionsbürger*innen bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl beantragen, in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Bei Bundestagswahlen hat die Unionsbürgerschaft keine Bedeutung.