Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung wieder abzugeben ist.

Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Vorzeigen kann durch die Vollstreckungs- und Vollzugsbeamte sowie Vollstreckungs- und Vollzugsbeamtinnen der Stadt und durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen gefordert werden.

Bei Verlust der Hundesteuermarke besteht die Möglichkeit über das Formulardepot  oder unter folgendem Link eine Hundesteuerersatzmarke zu beantragen. 

Weiterhin ist es möglich bei Verlust der Hundesteuermarke eine neue Marke im Stadtsteueramt oder in einem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Magdeburg zu erwerben.

Die Gebühr einer Hundesteuerersatzmarke beträgt 5,00 € zzgl. Zustellungskosten von 0,50 €.

Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gern unter +49 391 540-2962 an das Steueramt wenden.

Beschädigte Hundesteuermarken werden in einem der Bürgerbüros der Stadt oder im Stadtsteueramt kostenfrei umgetauscht.