Bei der 2. Einwohnerversammlung dieses Jahres erwartet Oberbürgermeister Dr. Trümper neben den in allen Stadtteilen gleichermaßen auftretenden Schwerpunkten Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit auch Fragen zu den Themen Verkehrsplanung und städtebauliche Entwicklung.
Für die Anliegen und Anfragen der Einwohner aus dem Stadtteil stehen am 22. November 2017 neben dem Oberbürgermeister auch Bürgermeister Klaus Zimmermann, die Beigeordneten der Stadtverwaltung sowie Vertreter verschiedener Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe der Landeshauptstadt zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister lädt alle interessierten Ottersleber Bürgerinnen und Bürger herzlich ein und freut sich auf einen regen Meinungsaustausch.
Für die Anliegen und Anfragen der Einwohner aus dem Stadtteil stehen neben dem Oberbürgermeister auch Bürgermeister Klaus Zimmermann und die Beigeordneten Holger Platz, Rainer Nitsche, Prof. Dr. Matthias Puhle, Simone Borris und Dr. Dieter Scheidemann, weitere Vertreter der Stadtverwaltung sowie die Geschäftsführerin der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB), Birgit Münster-Rendel, als Gesprächspartner zur Verfügung.
Der Oberbürgermeister lädt alle interessierten Lemsdorferinnen und Lemsdorfer herzlich ein und freut sich auf einen regen Meinungsaustausch.
Nachfolgend finden Sie die Jahresübersicht 2018 über durchgeführte Bürgerversammlungen, nach Aktualität geordnet.
Amtsleiterin Heide Grosche und weitere Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes stellen auf der Bürgerversammlung den aktuellen Planungsstand des B-Plans vor. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen entlang der nördlichen Umfassungsstraße zwischen Magdeburger Ring, Hundisburger Straße, Grünstraße und Wolmirstedter Straße.
Der Plan wird aufgestellt, um die im Plan beschriebene Brachfläche wieder nutzbar zu machen und Baurecht herzustellen. Dort standen vormals mehrgeschossige Wohnhäuser, die im Zuge des Stadtumbaus abgerissen worden waren. Der B-Plan soll zudem dazu dienen, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die sich anschließenden Bereiche zu sichern. Es sollen neue Wohnbauflächen entstehen, wobei die vorhandenen Erschließungsanlagen weitgehend genutzt werden sollen. Der Bereich entlang des Magdeburger Ringes ist als Grünfläche vorgesehen; direkt am Magdeburger Ring soll eine Lärmschutzwand errichtet werden.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben während der Veranstaltung die Möglichkeit, sich zu informieren und im Anschluss ihre Anregungen und Anmerkungen in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.
Nachfolgend finden Sie die Jahresübersicht 2017 über durchgeführte Bürgerversammlungen, nach Aktualität geordnet.
Aus städtebaulicher Sicht wäre es im Mariannenviertel entlang der Hauptstraße Alt Fermersleben möglich, einen öffentlichen Platz zu errichten. Zudem besteht die Überlegung im Nordosten des Plangebietes über vorhandene Grünflächen eine öffentliche Wegeverbindung zum Erholungsgebiet Salbker See zu schaffen. Da dies aber auch private Grundstücke betreffen würde, muss die Umsetzung im laufenden Bebauungsplanverfahren geprüft werden.
Um die städtebauliche Entwicklung des früheren RAW-Geländes weiter voranzutreiben, soll untersucht werden, ob und in welchem Ausmaß eine Wohnbebauung mit teilweise gewerblicher Nutzung umgesetzt werden kann. Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 26 Hektar unterliegt dem Denkmalschutz.
Im Anschluss an die Planvorstellung besteht die Gelegenheit, Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen. Alle Interessierten haben somit die Möglichkeit, Anregungen und Anmerkungen in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.
Der Eigentümer der betroffenen Flächen östlich der Gustl-Möller-Straße, nördlich der Ottersleber Chaussee, westlich der Bahnanlage und südlich der Kleingartenanlage „Am Hopfengarten“ hat die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich beantragt. Ziel ist es, Baurecht für das Errichten mehrerer Einfamilienhäuser herzustellen.
Im Anschluss an die Planvorstellung besteht die Gelegenheit, Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen. Alle Interessierten haben somit die Möglichkeit, Anregungen und Anmerkungen in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Alte Neustadt. Die Geltungsbereiche umfassen die Flächen der ehemaligen „Bördebrauerei“ südlich der Sieverstorstraße bis zur Ansbacher Straße sowie die Flächen nördlich der Sieverstorstraße bis zur Bahnlinie.
Ziel ist es, mit der Aufstellung der Bebauungspläne Baurecht herzustellen, um die Brachflächen der ehemaligen Brauerei wiederzubeleben und eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die anschließenden Bereiche zu sichern. Die Fläche soll als allgemeines Wohngebiet erschlossen werden. Der Bereich nördlich der Sieverstorstraße ist als Wohn- und Mischgebiet vorgesehen.
Im Anschluss an die Planvorstellung besteht die Gelegenheit, Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen. Alle Interessierten haben somit die Möglichkeit, Anregungen und Anmerkungen in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ottersleben. Der Eigentümer der betroffenen Flächen zwischen der Gernröder Straße, der Straße Am Nordenfeld und östlich der bestehenden Wohnsiedlung entlang der Maria-Hilf-Straße hat beantragt einen Bebauungsplan aufzustellen, um dort Baurecht zur Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser zu schaffen.
Im Anschluss an die Planvorstellung besteht die Gelegenheit, Meinungen zu äußern und Fragen zu stellen. Alle Interessierten haben somit die Möglichkeit, Anregungen und Anmerkungen in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.
Die Auslegung von Bebauungsplänen wird amtlich über das Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht.
Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg
Nachfolgend können Sie sich über aktuelle und abgelaufene Auslegungen informieren.
Lageplan zur 3. Änderung zum B-Plan 223-1
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.04.2018 bis 09.05.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ im
Teilbereich liegen auch die Begründung incl. Erfassung und Bewertung des Baumbestands, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.09.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.10.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.09.2017 und der Unteren Wasserbehörde vom
21.09.2017 zur Auslegung bereit.
3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung incl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.11.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 08.11.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.11.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 06.11.2017 zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 178-4
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zur 1. Änderung zum B-Plan 178-4A
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zum B-Plan 223-1.3
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.01.2018 bis 22.02.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“ liegen auch die Begründung, Begründung, incl. Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anl. 2 BauGB, die Baugrundgutachten vom 28.04.2017 und 10.06.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017 zur Auslegung bereit.
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3
Vorhaben- und Erschließungsplan
Baugrundgutachten Schulneubau vom 28.04.2017
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung (03.01.2018 bis 01.02.2018) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße [PDF: 1,6 MB]
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen« [PDF: 936 KB]
Lageplan zum B-Plan 229-6
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.11.2017 bis 11.12.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und
Pflanzen, Baumbestand, Biotoptypen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser), der Leitungsplan vom 25.10.2016, die Übersicht von nächstgelegenen Spielplätzen vom September 2016, das Baumkataster vom April 2017, die Baumkartierung zum
Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“, die Biotoptypkartierung vom April 2017, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße« [PDF: 1,1 MB]
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße«
Lageplan zum B-Plan 216-2
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 4. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht, die Biotopenkartierung zum Umweltbericht, die Artenerfassung vom November 2012, das Schalltechnische Gutachten vom 31.07.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2
Begründung, incl. Umweltbericht und Biotopenkartierung
Artenerfassung vom November 2012
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zum B-Plan 458-4.1
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 458-4.1 „Schönebecker
Straße 57-66/Sandbreite 12“ liegen auch die Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan,
Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung und der Vorentwurf zur Grünfläche 2, die Erfassung der Brutvögel und der Zauneidechse, die Verkehrstechnische Untersuchung vom 30.06.2016, das Baugrundgutachten vom 02.05.2016, die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) - Nahversorgungsanalyse für den Magdeburger Südosten vom 11.12.2013, die GMAStellungnahme zur Nahversorgung im Stadtgebiet Südost vom 08.06.2015, die ergänzende GMA-Stellungnahme zur geplanten Veränderung der Verkaufsfläche des geplanten Marktes am Standort Schönebecker Straße vom 17.05.2016, die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Vollsortimenters sowie eines Discounters vom 07.07.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
2.Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 458-4.1
Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Artenerfassung
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zum B-Plan 111-1/1.Ä
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls als Anlage der Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.10.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.10.2016 zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Lageplan zum B-Plan 223-1/3.Ä
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 2. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" liegen auch die Begründung, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.02.2015, der Unteren Wasserbehörde vom 25.02.2015 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.02.2015 zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Aufstellung und öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof [PDF: 983 KB]
Lageplan zum B-Plan 451-2.1
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das Baugrundgutachten (geotechnischer Bericht) vom 27.04.2015, das Schallschutzgutachten (Geräusch-Situation) vom 28.09.2015 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.12.2014, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.01.2014, der Unteren Wasserbehörde vom 08.12.2014 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.12.2014 zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung (30.06.2017- 31.07.2017) des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 Agnetenstraße 20/21 [PDF: 1,4 MB]
Lageplan zum B-Plan 256-2
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit den Anlagen Schallschutz- und Zauneidechsengutachten zur Auslegung bereit.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
vorgebracht werden.