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Streuobstwiesen

Streuobstwiesen sind flächenhafte Bestände hoch- oder mittelstämmiger Obstbäume auf Dauergrünland. Die Art und Nutzung des Grünlandes spielt für die Feststellung des Schutzstatus keine Rolle. Bei Streuobstwiesen mit ebenfalls gesetzlich geschützter Grünlandvegetation als Unterwuchs (meist Halbtrockenrasen) darf eine Nutzung nur in der Weise erfolgen, dass die Erhaltung der geschützten Grünlandbestände gesichert ist.

Streuobstwiese südlich der Pechauer Mühle

Streuobstwiese aus z. T. alten, überwiegend hochstämmigen Apfelbäumen über magerer Glatthaferwiese. Der südöstliche Bereich weist deutlich weniger Hoschstämme auf.
Die Fläche wird als Abstellplatz für eine größere landwirtschaftlicher Geräte genutzt.
Sie ist potentieller Lebensraum für gefährdete Arten der Streuobstwiesen, darunter Vögel, Käfer, Heuschrecken und Falter.