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Untere Immissionsschutzbehörde

Aufgaben, Ansprechpartner

Aufgaben

Die untere Immissionsschutzbehörde nimmt Aufgaben des Immissionsschutz- und Chemikalienrechtes wahr.

Die Rechtsgrundlagen werden in Bezug auf Luftverunreinigungen und erhebliche Belästigungen  durch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren angewendet.

Der Arbeitsbereich umfasst Vollzugs- und Überwachungsaufgaben, Genehmigungsverfahren, Planungsaufgaben, Bürgeranfragen und Anfragen aus Politik und Verwaltung. 

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Formulare

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Merkblatt "Anzeige nach § 5 Abs. 2 oder 31. Bundesimmissionsschutzverordnung - Lösemittelverordnung

"Anzeige einer Anlage nach § 5 Abs. 2 der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung - Lösemittelverordnung" und Erläuterungen

Hinweise zum Abbrennen eines Lagerfeuers auf privaten Grundstücken