Inhalt

Luftreinhalteplanung für Magdeburg

Eine Ursache für hohe Schadstoffkonzentrationen in der Luft ist der Straßenverkehr. Vor allem in den Innenstädten und an stark befahrenen Straßen werden noch immer hohe Stickstoffdioxid-, Ruß- und Benzolwerte gemessen. Und das, obwohl Abgasreinigungstechnik und Kraftstoffqualität besser geworden sind. Motorentechnik, Autoindustrie und Verkehrsorganisation sind gefordert, auch weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, um gesundheitsschädigende Belastungen durch den Autoverkehr zu vermindern.

Ab dem 01.01.2005 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub (PM10) gemäß der EU Rahmenrichtlinie zur Luftreinhaltung (EG-RL 96/62). Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte im Jahr 2002 mit der 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Der einzuhaltende über 24 Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert für Feinstaubpartikel beträgt 50m g/m3 bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Bei Gefahr der Überschreitung dieser Schwelle hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) einen Aktionsplan zu erstellen.

Für die Überwachung der Luftqualität in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit Sitz in Halle zuständig. Durch das Mess- und Informationssystem (LÜSA) erfolgt eine kontinuierliche Erfassung von Daten über Luftverunreinigungen auch in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Luftüberwachungssystem Sachsen-Anhalt

Luftreinhalteplan

Grundlage der Luftreinhalteplanung in der Landeshauptstadt Magdeburg ist der „Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Magdeburg 2011." Anlass für dessen Aufstellung waren Überschreitungen des Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit für den NO2-Jahresmittelwert (gültig ab 01.01.2010) und Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub PM10 in Magdeburg. Er hat folgende Zielstellungen:


• Schutz der menschlichen Gesundheit
• Verbesserung der Luftqualität
• Einhaltung von Grenzwerten für Luftschadstoffe


Der Luftreinhalteplan benennt kurzfristig und langfristig wirksame Maßnahme zur Umsetzung der Ziele. Maßnahmen sind sowohl auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene ausgewiesen. Die Einführung einer Umweltzone stellte sich als wirkungsvollste lokale Maßnahme innerhalb einer Variantendiskussion heraus. Seit 01.01.2013 ist die Einfahrt in die Umweltzone Magdeburg nur noch mit grüner Plakette zulässig. Die Wirkung der Umweltzone kann jedoch erst nach einem längeren Mess- und Bewertungsverfahren beurteilt werden. Die Gesamtwirkung aller Maßnahmen wird in einem Evaluierungskonzept dargestellt. Die Erarbeitung dieses Konzeptes erfolgt federführend durch die zuständige Behörde -in Sachsen Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft (MLU)- mit fachlicher Begleitung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU)und in engem Zusammenwirken mit der Landeshauptstadt Magdeburg. Ergebnisse sind frühestens im Jahr 2014 zu erwarten.

Weiterführende Informationen