Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständig ausgefüllter Antrag mit der Erklärung zum Einkommen
- Geburtsbescheinigung im Original (wird im Standesamt ausgestellt)
- Nachweis über Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (falls gezahlt wird)
- Nachweis über Arbeitgeberzuschuss (falls gezahlt wird)
- Nachweis über das Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist oder beim Kindesvater vor der Geburt (Lohnbescheinigungen/Gehaltsnachweise)
- bestätigte Elternzeit vom Arbeitgeber (Bei Elternzeitaufteilung kann die Antragstellung von der Kindesmutter und Kindesvater auch zeitversetzt sein. Die Anträge müssen nicht gleichzeitig eingereicht werden.)
- schwangerschaftsbedingte Erkrankung (Nachweis ärztliches Attest) verschiebt den 12 Monatszeitraum
- Selbstständige - Kalenderjahr vor Geburt :
- Steuerbescheid vom Kalenderjahr vor der Geburt oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Steuervorauszahlung, Vorkehrungen das 30 Arbeitsstunden/Woche nicht überschritten werden
- Voraussichtlicher Gewinn im 1. Lebensjahr des Kindes oder Gewerbeabmeldung
- Selbstständige - 12 Monatszeitraum :
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Gewinnermittlung auf Honorarbasis
- Steuervorauszahlungsbescheid
- Vorkehrungen
- Gewinn im 1. Lebensjahr oder Selbstständigkeit ruht
Dies ist keine abschließende Aufstellung. Weitere notwendige Unterlagen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig und werden nach Bedarf abgefordert.