Folgende Unterlagen sind durch den Antragsteller zur Erlangung eines Parkausweises für schwerbehinderte Menschenmit außergewöhnlicher Gehbehinderung (AG), für blinde Menschen (BI) oder für schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie einzureichen:
Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel max. 10 Tage. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt.