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Sozial- und Wohnungsamt

Allgemeines

Willkommen im Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg.

Wir verstehen uns als eine Agentur des Helfens, eine serviceorientierte Sozialverwaltung und als eine lernende Organisation.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie umfangreiche Informationen zu unseren Leistungsangeboten rund um die soziale Sicherung.

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SERVICEHOTLINE NR EINGESCHRÄNKT ERREICHBAR
Leider ist unsere Servicehotline aus innerbetrieblichen Gründen nur eingeschränkt erreichbar. Bitte wenden Sie sich daher bei telefonischen Rückfragen auch direkt an den zuständigen Ansprechpartner der Dienstleistung oder kontaktieren Sie die Leistungsabteilung über das entsprechende Kontaktformular.


HOHE BEARBEITUNGSRÜCKSTÄNDE
Aufgrund der hohen Bearbeitungsrückstände möchten wir Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da dies die Bearbeitungszeit weiter verlängern könnte.
Erforderliche Unterlagen und Dokumente sollten vorrangig per E-Mail eingereicht und bei der Übermittlung auf die Lesbarkeit geachtet werden. Alternativ kann der Versand auch auf dem Postweg erfolgen.




MagdeburgerAnspruchsCheck - "MACH5"

MagdeburgerAnspruchsCheck - "MACH5"

WIR STARTEN AM 01.09.2025

Für den Fall, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollumfänglich aus eigenen Mitteln bewältigen können, stellt der Bundesgesetzgeber eine Vielzahl an sozialen Sicherungsleistungen zur Verfügung.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld (WOGG)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • Kinderzuschlag (KIZ)

MACH ist die Abkürzung für MagdeburgerAnspruchsCHeck. Die 5 in "MACH5" steht in diesem Fall für die Anzahl der jeweiligen Rechtsnormen, welche die WebApp für Sie gegenprüft. MACH5 ermöglicht Ihnen damit eine unkomplizierte, schnelle und unverbindliche Berechnung eines voraussichtlichen Anspruches auf Leistungen des sozialen Sicherungssystems. Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden können, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung.

Je nachdem wie sich Ihre persönlichen Verhältnisse darstellen, wird ermittelt, auf welche soziale Sicherungsleistungen Sie einen Anspruch haben könnten. Mit dem Ergebnis wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, eine zielgenaue Antragstellung durchzuführen, um unnötige Behördenwege zu vermeiden.

Weiterhin werden bei einem errechnetem Leistungsanspruch weiterführende Informationen zu etwaigen Leistungsansprüchen wie:

  • Bildung und Teilhabe für Kinder und junge Erwachsene
  • Stadtpass - Otto-City-Card (OCC)
  • Erlass der Kinderbetreuungskosten
  • Erteilung eines Schülertickets
  • Steuerermäßigung für die Hundesteuer
  • GEZ-Befreiung

Sie können Ihre Ansprüche bequem am PC oder auf dem Tablet und Handy prüfen. Sollte sich ein Leistungsanspruch ergeben, haben Sie auch die Möglichkeit, direkt einen Onlineantrag einzureichen oder einen Onlinetermin für eine persönliche Vorsprache zu buchen.

HIER gehts zum MACH5

BITTE BEACHTEN SIE:
Die Berechnungsgrundlagen gelten ausschließlich für die Landeshauptstadt Magdeburg.
„MACH5“ dient lediglich einer ersten Orientierung zu einem etwaigen Leistungsanspruch.  
Bei der Berechnung können nicht alle Einzelfallkonstellationen abgebildet werden, jedoch der grundlegend mögliche Leistungsanspruch bei einer Erstantragstellung. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben.
Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der jeweils zuständigen Leistungsbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen. Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Anspruch auf soziale Sicherungsleistungen kann nur die jeweils zuständige Leistungsbehörde geben.


Terminreservierung Sozial- und Wohnungsamt

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Wichtiger Hinweis

Servicehotline Amt 50

Unsere Servicehotline 0391 / 540 36 70 soll es ermöglichen, Ihre individuellen Anliegen effizient zu klären und detaillierte Informationen bereitzustellen.

Was wir für Sie tun können:

  • Kurzberatung zu den Leistungsangeboten unseres Amtes
  • Telefonische Vermittlung an die zuständigen Ansprechpartner der Leistungsbereiche
  • Aufnahme Ihres Anliegens und Weiterleitung an die Leistungsbereiche 
  • Recherche zu eingereichten Postdokumenten
  • Vergabe von Terminen zur Vorsprache in den Leistungsbereichen
  • Versendung von Antragsunterlagen


Leider können wir Ihnen aus Datenschutzgründen KEINE AUSKÜNFTE ZU EINEM LAUFENDEN BEARBEITUNGSSSTAND Ihrer Leistung geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich telefonisch oder per Kontaktformular direkt an den zuständigen Leistungsbereich. Die Kontaktdaten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung.

Eine vollumfängliche Beratung zu den Leistungen des Sozial- und Wohnungsamtes erhalten Sie in den jeweiligen Leistungsbereichen. Gerne können Sie sich hierzu einen Onlinetermin buchen.

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