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Planfeststellungsverfahren
2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg
BA 5 - Hermann-Bruse-Platz bis Ebendorfer Chaussee

Am 13. Oktober 2016 hat die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG einen Antrag auf Planfeststellung für die „2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg – Bauabschnitt 5, Hermann-Bruse-Platz bis Ebendorfer Chaussee“ gestellt.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte vom 01. November 2016 bis zum 01. Dezember 2016 im Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht im Baudezernat. Zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen fand am 22. Mai 2017 der Erörterungstermin statt, in dem nochmals die Planunterlagen einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Planänderungen vorgestellt wurden.Über die Einwendungen und Stellungnahmen, zu denen in dem Erörterungstermin keine Einigung erzielt werden konnte, wurde nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde getroffen.

Mit Beschluss vom 01. Oktober 2020 wurde der Plan für das Vorhaben „2. Nord-Süd-Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg – Bauabschnitt 5, Hermann-Bruse-Platz bis Ebendorfer Chaussee“ festgestellt. Der Vorhabenträgerin wurden zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz von Rechten Dritter Auflagen erteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 01. Oktober 2020 sowie eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis zum 30. Oktober 2020 im Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg, Raum 127 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung des Corona-Virus wird wegen der damit verbundenen Zugangsbeschränkungen empfohlen, vor der persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen telefonisch einen Termin unter den Telefonnummern (0391) 540 5231 oder (0391) 540 5197 abzustimmen. Durch eine vorherige Terminabstimmung können sämtliche im Zusammenhang mit der Einsichtnahme stehenden Abläufe und Hygienevorschriften organisiert werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Planfeststellungsbeschluss, sowie die festgestellten Planunterlagen (mit Beginn der Auslegung), auf dieser Seite digital einzusehen. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der nachfolgend einzusehenden Planunterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

An das Ende der Auslegungsfrist schließt sich die einmonatige Klagefrist an.

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