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Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Antragstellung werden regelmäßig verschiedenste Unterlagen benötigt, die der Antragsteller vorlegen sollte. In der Regel sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Personen unter 65 Jahren benötigen einen Nachweis über die dauerhafte volle Erwerbsminderung

  • Unterkunftskosten:
    • Mietvertrag und Betriebskosten

  • Einkommensnachweise  wie z.B.:
    • Renten, auch aus dem Ausland
    • Pensionen
    • Erwerbseinkommen
    • Kindergeld
    • Nachweis über Unterhalt
    • Zinsen oder Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Miet- und Pachteinnahmen

  • Vermögensnachweise z.B.:
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Sparbücher
    • Lebens, -Sterbe,- und Unfallversicherungen (Rückkaufswert)
    • Bausparverträge
    • Aktien oder sonstige Wertpapiere
    • Sachwerte (PKW, Haus - u. Grundvermögen soweit  nicht geschützt)
    • Darlehen oder sonst. Forderungen/Ansprüche
    • Kauf-, Schenkungs- oder Übertragungsverträge


Das geschützte Vermögen gem. § 90 SGB XII beträgt zur Zeit einheitlich maximal 10.000 EUR:

  • für jeden erwachsenen Sozialhilfe-Berechtigten
  • für jeden alleinstehenden Minderjährigen und
  • für jeden Erwachsenen, dessen Einkommen und Vermögen bei der Beantragung von Sozialhilfe Berücksichtigung findet.

Grundsätzlich erhalten Antragsteller im Eingangs- und Servicebereich des Sozial- und Wohnungsamtes Magdeburg neben den Antragsformularen ein umfassendes Beratungsgespräch sowie Informationen, welche Unterlage vorzulegen sind.