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Südliches Stadtzentrum

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Förderrichtlinie

Erhaltungssatzungsgebiet "Domplatz / Südliches Stadtzentrum"
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen für Gewährung von Zuwendungen im vorgenannten Sinne sind:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen; Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne; städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich (RL StäBauF gem. RdErl. des MWV vom 30. Jul. 1999, MBl. LSA 29/1999)

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung Städtebaulicher Denkmalschutz, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne (Beschl.-Nr. 174/26(I)92 der StVV der Landeshauptstadt Magdeburg vom 7. Mai 1992))

Verfahren

Der Verfahrensablauf für Dritte ergibt sich aus der unten aufgeführten Verfahrensübersicht.

Antragsberechtigter

Antragsberechtiger ist der grundbuchliche Eigentümer. Die Berechtigung ist durch aktuellen Grundbuchauszug nachzuweisen.
Aufgrund der Langwierigkeit der Erledigung grundbuchlicher Eintragungen wird auch der Begünstigte einer eingetragenen Auflassungsvormerkung bzw. der Käufer aus einem notariellen Kaufvertrag als Antragsteller anerkannt.

Antragsunterlagen

Die zum jeweiligen Zeitpunkt im Laufe des Verfahrens zur Entscheidung notwendigen Unterlagen sind in der o. g. Verfahrensübersicht benannt.

Vorzeitiger Maßnahmebeginn

Aufgrund der förder- und haushaltsrechtlichen zwingend gebotenen o. g. Verfahrensweise, ist bei Antragstellung zugleich die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginnes erforderlich, um einen förmlichen Ausschluss der Förderfähigkeit zu vermeiden.

Förderungsgegenstand

Die möglichen Förderungsgegenstände, die Gründe zur Berücksichtigung im Zuge der Förderung sowie die pauschalierten Fördersätze der anrechenbaren Kosten (Baukosten ohne Baunebenkosten) sind in der nachstehender Übersicht aufgeführt:

Gefördertes Bauteil Grund der Förderung
Umbau von Gebäuden im Einzelfall städtebauliche Bedeutung
Verblechung (Gesimse, Bekrönungen) Auflage
Fassade (leichte Schäden) Auflage
Fassade (mittlere Schäden) Auflage
Fassade (schwere Schäden) Auflage
Fenster Auflage
Haustore (Erneuerung) Auflage
Haustore (Reparatur) Auflage
Dach Auflage
Mauerwerks- und Schwammsanierung Substanzerhalt
Reparatur Holzbalkendecke Substanzerhalt
Befundung, Dokumentation Auflage

Dabei werden die aufgeführten Förderungsgegenstände nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel mit nachstehender Rang- und Reihenfolge in einem zu erstellenden Bewilligungsbescheid Berücksichtigung finden:

  1. denkmalrechtliche Auflagen
  2. Notwendigkeit der Substanzerhaltung zur Erfüllung denkmalrechtlicher Auflagen
  3. besondere städtebauliche Bedeutung

Die Förderungsgegenstände werden im Einvernehmen mit der UDSchB festgelegt.

Kumulation mit anderen Subventionen oder Deckungsquellen

Das Prinzip der Nachrangigkeit und der Verträglichkeit mit anderen direkten Fördermitteln (EU, Bund, Land) oder steuerlichen Förderungen ist nachzuweisen. Der Antragsteller hat schriftlich nachzuweisen, dass die Finanzierung der mit Mitteln des städtebaulichen Denkmalschutz zu fördernden bzw. geförderten Bauteile nicht anderweitig erfolgen kann (direkte bzw. indirekte Förderung, andere Deckungsquellen).

Bescheid

Der Bescheid wird dann erstellt werden, wenn

  • die vollständigen Antragsunterlagen der Behörde vorliegen (u. a. aktueller grundbuchlicher Eigentumsnachweis),
  • die vorhabenbezogenen Fördermittel Bestandteil des Haushaltsplanes eines Haushaltsjahres sind sowie
  • das Vorhaben dem Regierungspräsidium angezeigt wurde.

Bewilligungsempfänger

Bewilligungsempfänger des Bescheides ist ausschließlich der grundbuchliche Eigentümer.

Antragsteller Stadt

Sofern die Stadt für eigene Liegenschaften eine Förderung aus dem o. g. Förderprogramm für die Instandsetzung und Sanierung von Vorhaben einsetzen will entfällt die Notwendigkeit der Erstellung eines Bewilligungsbescheides. Die übrigen Anforderungen bleiben bestehen.

Übersicht zum Verfahrensablauf und den notwendigen Unterlagen für eine Förderung im Erhaltungssatzungsgebiet "Domplatz / Südliches Stadtzentrum" nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB in Magdeburg

Städtebaulicher Denkmalschutz

1 Eigentümer
  • eventuell Gebäudegutachten
  • Baubeschreibung
  • aussagefähige Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten Schnitte)
  • aktuelle Fotos
  • Vorlage einer Nutzflächenberechnung (Wohn- und Geschäftsflächen)
2 Eigentümer
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder auf der Grundlage von Angeboten im Wettbewerb (Grundlage VOB-Verdingungsordnung für Bauleistungen neueste Ausgabe)
  • auch bei Generalunternehmern oder gleichwertigen Firmen sind die einzelnen Arbeiten aufzuschlüsseln (Angabe von Subunternehmern)
3 Eigentümer
  • ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zur dringenden Substanzerhaltung
  • Eigentümernachweis
  • Baugenehmigung, Denkmalrechtliche Genehmigung
  • Zeitablaufplanung
  • Finanzierungsplan mit Bankzusagen
  • Aussagen zur Inanspruchnahme steuerlicher Erleichterungen oder Zulagen (§ 9 VStG z.Z. gültige Fassung, Vorsteuerabzug, Fördergebietsgesetz, Sonder AfA Denkmal, Investitionszulage)
  • Aussagen zur Beantragung sonstigerZuwendungen
4 Stadt
  • Prüfen der Unterlagen
  • Ermitteln der Fördermittel (max.)
  • Erstellen eines Bewilligungsbescheides
5 Eigentümer
  • Anerkennen des Bewilligungsbescheides
  • Baubeginn
  • Anzeigen des Baubeginns für evtl. Zwischenabnahmme  z.B. UDSchB
6 Eigentümer

Grundsatz: Auftragsvergabe nur unter Wettbewerbsbedingungen auf der Grundlage der VOB

  • Öffentliche Ausschreibung, sollte dies auf Grund des fachlichen Potenzials nicht möglich sein, so sind diese Gründe aktenkundig festzuhalten
  • Ein Wettbewerb von midestens 3 Angeboten ist nachzuweisen, da eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. dem Landesrechnungshof erfolgt
7 Eigentümer
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Baumaßnahmen einen Architekten seiner Wahl mit der Planung und Bauüberwachung zu beauftragen
  • Die Rechnungen sind durch diesen zu prüfen und für die Abrechnung zur Förderung aufzubereiten
  • Vergabenachweis nach VOB (Submissionsprotokoll), auch Subunternehmer
  • Auftrag an Ausführungsfirmen, auch Subunternehmer
  • sachlich und rechnerisch geprüfte Rechnungen (Aufmaß und Massenermittlungen)
  • Nachweis der Rechnungsbegleichung (Kontoauszug oder Bestätigung durch die Baufirmen), auch Subunternehmer
  • Abnahme (Bauordnungsamt und UDSchB)
8 Stadt
  • Prüfen der Unterlagen
  • Feststellen des Förderbetrages
  • Auszahlen des Förderbetrages
  • Sollte das Verfahren von Punkt 6 nicht nachvollziehbar sein, ist die Zurückziehung des Förderbescheides nach VwVerwG notwendig
9 Eigentümer
  • Evtl. frühzeitig begründete Beantragung einer Verlängerung des Bewilligungszeitraumes

Eine Abstimmung zum Verfahren sollte vorab und laufend erfolgen.
Bewilligungen können nicht übertragen werden.

Stand 9/2003

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