Hundesteuer in Magdeburg wird für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden durch natürliche Personen und zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet erhoben.
Die Hundesteuer in Magdeburg ist eine kommunale Aufwandssteuer und dient vor allem ordnungspolitischen Zwecken, um den Hundebestand möglichst gering zu halten. Eine besondere und direkte Gegenleistung für die Hundesteuerzahlung, wie die Entsorgung des Hundekotes, ist per gesetzlicher Definition ausgeschlossen.

Halter*in eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

Für die Anmeldung, die Abmeldung, für die Beantragung von Steuervergünstigungen sowie für die Beantragung einer Hundesteuerersatzmarke finden Sie bei den Dokumenten Formulare und  Links zu Onlineformularen, die Sie online ausfüllen und einreichen können.