In Magdeburg basiert die Form der Unterbringung auf einem Grundsatzbeschluss (Drucksache DS0472/12). Ziel ist es danach, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber unter Beachtung der gebotenen rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen dezentral unterzubringen. Die Unterbringung in der Landeshauptstadt Magdeburg soll demnach in einem "Drei-Stufen-Model" wie folgt umgesetzt werden:
Drei-Stufen-Modell
Die Beratungs- und Betreuungsangebote unterstützen die Ausländer dabei, sich in der für sie fremden Umgebung und Kultur zu orientieren. Ziel ist die Eigenständigkeit.
Da die Wohnraumversorgung von Familien spätestens nach etwa sechs Monaten erfolgt, werden sie von Anfang an bei der Vorbereitung auf das selbständige Leben in einer Wohnung unterstützt.
Das geschieht durch regelmäßige Besuche zur Lösung persönlicher Probleme schulischer, gesundheitlicher, familiärer Art.