Wenn Sie Miet- oder Energieschulden haben, wird Ihnen Beratungshilfe angeboten und zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern vermittelt. Bei vorliegen entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen kann auch darlehensweise die Übernahme von Miet- oder Energieschulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder vergleichbaren Notlagen erfolgen.
Zur Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Hinweis: Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichend sein!