Beurkundungsstelle
Die Beurkundungstelle verfügte über Magdeburger Geburts-, Heirats- und Sterbebücher.
Seit dem 01.01.2009 gilt das neue Personenstandsgesetz (PStG). Die Personenstandsbücher werden nun als Personenstandsregister bezeichnet und es gelten neue Aufbewahrungsfristen: 110 Jahre für Geburtenregister, 80 Jahre für Eheregister, 30 Jahre für Sterberegister.
Die Einsicht oder Durchsicht der Personenstandsregister und Erteilung von Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, ist nur folgenden Personen oder Behörden möglich (§§ 61 ff PStG):
Ein Nichtberechtigter kann Urkunden in Empfang nehmen, wenn er von der betreffenden Person eine Vollmacht erhalten hat und diese dem Standesamt überlässt.
Bei Adoptierten und bei Transsexuellen bestehen Sonderbestimmungen für die Benutzung der Personenstandsregister.
Mitzubringende Unterlagen:
An dieser Stelle finden Sie zahlreiche Dokumente zu Dienstleistungen der Verwaltung. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Dokumenten.
Zum Ausfüllen dieser elektronischen Formulare benötigen Sie die folgende Softwarelösung:
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Urkunden Online mit Bezahlfunktion
Formular Abforderung von Urkunden
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Hinweis: In den Bereichen Geburtenregister und Ehe-Lebenspartnerschaftsregister Freitags nur mit Terminvereinbarung
Straßenbahn:
Linie: 2, 5, 6, 8, 9 und 10
Haltestelle: Am Fuchsberg, Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.
Linienbus:
Linie: 52 und 54
Haltestelle: Planckstr. bzw. Halberstädter/Leipziger Str.