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Was ist das Dü-Verfahren

Was ist das DÜ-Verfahren?

Nach dem Dublin-Übereinkommen wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates ist mit dem Antragsteller vorab ein persönliches Gespräch zu führen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, stellt er ein Übernahmeersuchen / Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber Mitteilung in Form eines Bescheides.
Ein hiergegen eingelegter Eilantrag hat aufschiebende Wirkung. Die Überstellungsfrist wird gehemmt.
Wenn der Bescheid bestandskräftig, bzw. rechtskräftig ist, vereinbaren die Mitgliedstaaten die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern.
(Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Dublin-Verfahren.

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