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Fragen und Antworten zum Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Horte unter Bedingungen der Pandemie


In den Kindertageseinrichtungen und Horten erfolgt die Betreuung weiterhin im Regelbetrieb, das bedeutet: Alle Kinder können ihre Kindertageseinrichtung unter infektionspräventiven Bedingungen besuchen.   

Handlungsleitfaden Magdeburg: Corona in Kitas und Schulen

Handlungsleitfaden Magdeburg: Corona in Kitas und Schulen

Das Gesundheitsamt Magdeburg ist bemüht, grundsätzlich die Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht zu schließen, sondern differenziert vorzugehen. Es gilt, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht in der Einrichtung sein dürfen. Diese Personen haben immer eine Quarantänezeit von 14 Tagen. Mögliche negative Tests geben zwar einen Überblick über die persönliche Situation und die Lage in der Einrichtung, entbinden aber nicht von der Gesamtzeit der Quarantäne.

Was ist zu tun, wenn Kinder oder Jugendliche positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?

Die Betroffenen gehen unverzüglich in Quarantäne. Die Einrichtung übermittelt dem Gesundheitsamt enge Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt benötigt:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift
  • Telefonnummer (bitte in einer Excel-Tabelle)

Das ist beispielsweise eine Gruppe der Kindestageseinrichtung oder eine Klasse. Hier ist auch eine Klassenstufe möglich, wenn eine Beschulung im Kurssystem erfolgt. Wichtig ist hier, dass es auch enge Kontaktpersonen des positiv Getesteten in anderen Klassen geben kann.

Die Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt informiert und mit ihnen mögliche Tests besprochen. Oftmals ist es einfacher, wenn das Gesundheitsamt den Ablauf mit der Einrichtung bespricht und die Einrichtung über die gängige Vernetzung ihre Kinder und Schüler*innen informiert. Auch die Kontaktpersonen erhalten eine 14 Tage gültige Quarantäneanordnung.

Was ist zu tun, wenn pädagogisches oder Betreuungspersonal positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?

Die betroffene Person übermittelt dem Gesundheitsamt ihre privaten Kontaktpersonen. Positiv getestete Personen müssen in Quarantäne. Das Gesundheitsamt informiert die Kontaktpersonen und verhängt eine 14-tägige Quarantäne. Es hängt von der Form der Betreuung oder des Unterrichts ab, inwieweit Kinder oder Schüler*innen als Kontaktpersonen eingestuft werden müssen. Dies erfordert eine gesonderte Absprache.

Auch die dienstlichen Kontakte in der Kindertageseinrichtung oder Schule müssen besprochen werden. Grundsätzlich sind alle Menschen Kontaktperson, wenn sie einen mehrminütigen Gesprächskontakt ohne Abstand von 1,50 Metern und ohne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hatten.

Was ist zu tun, wenn Eltern oder Geschwister positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?

Bei positiv getesteten Eltern gehen grundsätzlich die Familienmitglieder in Quarantäne. Die Eltern werden vom Gesundheitsamt gebeten, Kontaktpersonen, die in der Einrichtung (Kita oder Schule) entstanden sind, zu benennen. Erst wenn Kinder aus der Familie positiv getestet werden, ermittelt das Gesundheitsamt weiter mit der Einrichtung.

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