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Was ist eine Zwangsräumung?
Die Zwangsräumung einer Wohnung ist eine Vollstreckungsmaßnahme nach der Zivilprozessordnung
Sie wird von einem Gerichtsvollzieher auf Antrag des Vermieters vorgenommen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter beim Amtsgericht einen Räumungstitel erwirkt hat und der Mieter die Wohnung nicht freiwillig räumt.

Warum nimmt das Sozial- und Wohnungsamt teil?
Durch die Zwangsräumung können Einzelpersonen oder Familien obdachlos werden. Daher ist das Sozial- und Wohnungsamt bei der Zwangsräumung vertreten, um eine Obdachlosigkeit durch Unterbringung in einer Obdachloseneinrichtung zu vermeiden.

Kommen Sie vor dem Termin der Zwangsräumung zu unserer Beratung!




Informationsblatt zur Leistungserbringung nach der DSGVO