Schuleinzugsbereich der Grundschulen
Begründete Ausnahmeanträge werden über die zuständige Grundschule an den Schulträger zur Entscheidung gesandt. Das Formular erhält man in der Grundschule.
Für die Bearbeitung des Antrages werden gemäß § 41 Absatz 7 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Punkt 6 der Anlage der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg Gebühren für die Verwaltungstätigkeit je angefangener viertel Stunde i. H. v. 15,00 € erhoben.
Jede Magdeburger Straße - teilweise mit Hausnummern - ist durch Satzungsbeschluss des Stadtrates dem Schuleinzugsbereich einer Grundschule zugeordnet. Dies ist die zuständige Schule für die Schulanmeldung, das heißt an dieser kommunalen Grundschule kann ein Kind zur Einschulung angemeldet werden. Für alle anderen Schulformen (Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Förderschulen) ist der Schuleinzugsbereich das gesamte Gebiet der Stadt Magdeburg.
Nachfolgend finden Sie die gültigen Listen der Schuleinzugsbereiche für die Einschulungsjahrgänge:
2022/23 (in der Regel aktuell Klasse 4)
2023/24 (in der Regel aktuell Klasse 3)
2024/25 (in der Regel aktuell Klasse 2)
2025/26 (in der Regel aktuell Klasse 1)
2026/27 (Einschulung im Jahr 2026)
2027/28 (Einschulung im Jahr 2027)