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Grillspaß in der Ottostadt

Die acht öffentlichen Grillplätze der Landeshauptstadt Magdeburg werden hauptsächlich in der warmen Jahreszeit von April bis Oktober genutzt. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Verhaltensregeln, wenn Sie der beliebten Freizeitbeschäftigung auf einer der städtischen Grillwiesen nachkommen möchten!

Zwei der acht Grillplätze der Ottostadt befinden sich im Stadtpark nahe der Brücke am Wasserfall und auf der Grünfläche östlich des Niemeyerwegs. Außerdem gibt es Grillwiesen im Herrenkrug in Höhe vom Fitnesscenter und auf der Grünfläche der Radstation an der Elbe im Wiesenpark. Darüber hinaus kann im Nordpark, im Florapark auf der Grünfläche am Teich, in der Fröbelstraße und in der Glacis-Anlage nahe dem Adelheidring gegrillt werden.

Jedoch sind alle Grillfreunde dazu angehalten, Müll nicht achtlos auf den Flächen zurückzulassen, sondern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen. Asche und Holzkohlereste sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Es liegt in der Eigenverantwortung, für die Sauberkeit auf den Plätzen zu sorgen. Nur so kann es auf den ausgewiesenen Flächen auch in Zukunft ein ungetrübtes Grillvergnügen geben.

Grillverbot ab Waldbrandstufe 4

Bei Waldbrandgefahr, also ab Waldbrandgefahrenstufe 4, ist das Grillen auf den kommunalen Grillwiesen bis zur Neueinstufung der Gefahr untersagt.

Kontrolle von Regelverstößen

Geregelt wird das Grillverbot in § 6 Abs. 5 Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Einhaltung wird regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert und Regelverstöße entsprechend geahndet.

Selbstständig zur Waldbrandgefahr informieren

In der Regel verringert sich die Waldbrandgefahr durch die nächsten ergibigen Regenfälle. Die Waldbrandgefarenstufen werden dann ensprechend neu bewertet und ausgerufen.

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie auf den öffentlichen Grillwiesen grillen, welche aktuelle Waldbrandgefahrenstufe derzeit ausgerufen ist.

Übersicht der Grillplätze

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Verhaltensregeln

  1. Grillwiesen dürfen von allen Einwohnern der Stadt Magdeburg und deren Gästen unentgeltlich benutzt werden.
  2. Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet werden. Die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  3. Die Nutzungsfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu beseitigen.
  4. Es ist darauf zu achten, dass die Verwendung von Grillgeräten nicht unter Bäumen und Sträuchern, insbesondere im Bereich der Kronentraufe zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von 5 Metern sowie nicht in der unmittelbaren Nähe von Ausstattungen wie Spielgeräten, Bänken, Kunst u. a. erfolgen darf.
  5. Das Grillen ist auf Grillwiesen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 untersagt.
  6. Der Grillplatz darf zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.
  7. Weitergehende Regelungen nach § 3 dieser Satzung und der Gefahrenabwehrverordnung bleiben unberührt und gelten auch auf den Grillwiesen.

Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg

Dezernat für Finanzen und Vermögen
Betriebsleiter: Stefan Matz

Große Diesdorfer Straße 160
39110 Magdeburg