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Maßnahmen zu Luftreinhaltung

  

Weitere Informationen:

Ab dem 01.01.2005 gelten verschärfte Grenzwerte für Feinstaub (PM10) gemäß der EU Rahmenrichtlinie zur Luftreinhaltung (EG-RL 96/62). Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erfolgte im Jahr 2002 mit der 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Der einzuhaltende über 24 Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert für Feinstaubpartikel beträgt 50m g/m3 bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Bei Gefahr der Überschreitung dieser Schwelle hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) einen Aktionsplan zu erstellen.

Für die Überwachung der Luftqualität in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit Sitz in Halle zuständig. Durch das Mess- und Informationssystem (LÜSA) erfolgt eine kontinuierliche Erfassung von Daten über Luftverunreinigungen auch in der Landeshauptstadt Magdeburg. Hier werden z. Zt. 2 Messstationen (Damaschkeplatz und Südost-Buckau) betrieben, an denen Feinstaub gemessen wird. An der Messstation Damaschkeplatz wurden z. B. 2003 56 Überschreitungen, im Jahr 2004 17 Überschreitungen und bis zum 12.09.2005 12 Überschreitungen des heutigen Tagesmittelwertes für Feinstaub registriert. Dies würde für die Stadt Magdeburg z. Zt. keinen Handlungsbedarf bedeuten, jedoch erfüllen beide Standorte nicht die Standortkriterien der geltenden Rechtsvorschriften, d. h. Messungen an Orten an denen die höchsten Konzentrationen auftreten.

Messungen eines mobilen Messcontainers vom September 1999 bis Oktober 2000 in der Ernst-Reuter-Allee/Otto von Guericke Straße ergaben hier signifikant höhere Feinstaubkonzentrationen, als am benachbarten Standort Damaschkeplatz. In Auswertung dieser Ergebnisse beabsichtigt das LAU deshalb im Herbst 2005 erneut eine mobile Messstation an diesem Standort zu platzieren. Somit ist ab dem Jahr 2006 mit einer Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte zu rechnen.

Die Ursachen der Überschreitungen können lokalen, regionalen und auch überregionalen Ursprungs sein. Untersuchungen für das Jahr 2003 ergaben, dass bereits 29 von 56 Überschreitungen auf die regionale Vorbelastung zurückzuführen waren. Zu den lokalen Verursachen, auf deren Minimierung die Stadt Einfluss hat, zählen unter anderem auch die Industrie, Hausbrand und Kleinverbraucher sowie der Verkehr.

Untersuchungen ergaben nachfolgende lokale Verteilung der Emissionsmassenströme Feinstaub für Magdeburg für das Jahr 2003.

Quellart

PM10 in kg/Jahr

Anteil an Summe

Hausbrand / Kleinverbraucher

23719

8,1%

Industrie

30652

10,5%

Verkehr Hauptstraßen

210319

72,1%

Verkehr Nebenstraßen

3880

1,3 %

Sonstiger Verkehr

23061

7,9%

Summe

291631

 

Die Hauptursache der lokalen Überschreitungen stellt der Verkehr dar. Ziel des Aktionsplanes ist es somit, konkrete lokale verkehrsregelnde Maßnahmen zur Minderung der Feinstaubwerte festzulegen. Zur Umsetzung, den Kraftfahrzeugverkehr zu beschränken oder zu verbieten, ist die Straßenverkehrsbehörde bei Grenzwertüberschreitungen verpflichtet.  Für die Minderung der Emissionen wird in der Landeshauptstadt Magdeburg die ereignisabhängige Verkehrssteuerung favorisiert. Hierdurch kommt es zu geringeren Verlagerungseffekten als bei einer Sperrung. Ein Verkehrsleitsystem als ereignisabhängige Verkehrssteuerung kann die Verkehrsteilnehmer frühzeitig über die Verkehrssituation im Zentrum informieren und ihnen alternative Zielführungen anbieten. Dies wäre durch Beeinflussung in Form von Hinweisen an frei programmierbaren Variotafeln und Wechselwegweisungen möglich.

 

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