Die Anlieferung von Gewerbeabfällen muss bei der Stadt beantragt werden.
Folgende Nachweise müssen vorliegen:
- Jeder Abfallerzeuger hat eine Abfallerzeugernummer nachzuweisen.
Die Abfallerzeugernummer ist beim
Landesamt für Umweltschutz
Reideburger Straße 47
06116 Halle |
|
|
|
- Antragsformular zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer hier [PDF: 131 KB]
- Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier
- Zur Beförderung der Abfälle wird eine Beförderernummer benötigt, die ebenfalls beim Landesamt für Umweltschutz beantragt werden kann.
- Weiterhin kann zur Beförderung der Abfälle eine Transportgenehmigung nötig sein.
Diese ist zu beantragen bei:
Abfallbehörde
Umweltamt Frau Jacobasch Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg |
|
|
|
Sprechzeiten
Mo, Do, Fr
|
9.00 - 12.00 Uhr |
| Die |
9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
|
- Antragsformular zur Erteilung einer Transportgenehmigung hier [PDF: 84 KB]
- Es ist keine Transportgenehmigung erforderlich bei:
- schadstofffreiem Erdaushub, Bauschutt oder Straßenaufbruch
- geringfügigen Abfallmengen
- Abfällen zur Verwertung, die keiner besonderen Überwachung bedürfen
- Gefährlichen Abfällen im Rahmen von Rücknahmesystemen
- Zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben
- Abfalltransporten im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (z.B. Werksverkehr
zwischen verschiedenen Standorten)
Vor Beginn der vorgesehenen Entsorgung hat der Abfallerzeuger bei gefährlichen Abfällen einen Entsorgungsnachweis beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb einzureichen. Seit April 2010 hat dies auf elektronischem Wege mit qualifizierter elektronischer Signatur zu erfolgen. Für jede Abfallart ist ein gesonderter Nachweis erforderlich.
Entsprechend des aktuellen Positivkataloges (Katalog Ablagerung, Katalog Umladestation) der Entsorgungsanlage Deponie Hängelsberge ist des Weiteren für einige Abfälle eine Grundlegende Charakterisierung (Formblatt) des Abfalls sowie eine Analyse entsprechend Tabelle 2 Anhang 3 der Deponieverordnung erforderlich (Ablagerungskriterien Deponieverordnung).
Die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen erfolgt analog, mit Ausnahme der Verpflichtung zur Einreichung eines Entsorgungsnachweises.
Bei nicht gefährlichen Abfällen ist im Vorfeld zumindest eine telefonische Rücksprache notwendig beim
Wertstoffhof Hängelsberge
Königstraße 96
39116 Magdeburg |
|
| Telefon (Herr Schulze): |
(0391) 6 35 72 74 |
| Telefon (Eingangskontrolle): |
(0391) 6 35 72 71 |
| FAX: |
(0391) 6 35 72 75 |
|
Sprechzeiten
| Mo, Do |
9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
| Die |
9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
| Fr |
9.00 - 12.00 Uhr |
Abfallanlieferung
- Vor der Anlieferung von gefährlichen Abfällen auf der Deponie Hängelsberge ist für gefährliche Abfälle ein elektronischer Begleitschein mit qualifizierter Signatur an den Deponiebetreiber zu versenden. Für nicht gefährliche Abfälle ist ein ausgefüllter Übernahmeschein (oder ein Lieferschein, sofern dieser alle Informationen eines Übernahmescheines enthält) ausreichend.
- Für die Benutzung der Deponie werden Gebühren erhoben. Die Gebühren werden bei Anlieferung des Abfalls fällig. Sie sind im Eingangsbereich der Deponie in bar gegen Gebührenbescheid (bei Wägung) bzw. gegen Gebührenschein bei Anlieferung von Kleinmengen ohne Wägung zu entrichten. Eine Bezahlung mit Schecks oder Geldkarten ist nicht möglich. Nach Rücksprache kann bei regelmäßiger Anlieferung eine monatliche Abrechnung vereinbart werden. Die monatliche Abrechnung muss schriftlich beantragt (Deponievereinbarung) werden beim
Wertstoffhof Hängelsberge
Königstraße 96
39116 Magdeburg |
|
| Telefon (Herr Schulze): |
(0391) 6 35 72 74 |
| Telefon (Eingangskontrolle): |
(0391) 6 35 72 71 |
| FAX: |
(0391) 6 35 72 75 |
|
- Annahmezeiten für die Anlieferung gewerblicher Abfälle:
Mo - Fr 7.00 - 14.00 Uhr
Für die Annahme von Asbest gelten gesonderte Annahmebedingungen und -zeiten!