Flächennutzungsplan |
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Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Der Plan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forst-wirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der so-genannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Letzte wirksame Änderung: Juli 2005 (7. Änderung) veröffentlicht im Amtsblatt 21
Für nähere Informationen oder zur Anforderung einer Druckausgabe wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt Magdeburg. |