Freie Träger der Jugendhilfe werden durch die vom Stadtrat beschlossene Fachförderrichlinie des Jugendamtes und durch die allgemeine Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg (02/03) gefördert. Für beide Förderrichtlinien gelten die Allgemeine Nebenbestimmungen, der Begriffskatalog und die Informationen zu Evalutionsmethoden, Konzeptentwicklung, Qualitätsentwicklung und Sachberichten.