Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
Wo kann ich in Magdeburg mein Fahrzeug zulassen?
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Die Zulassungsstelle ist nur noch Kfz-Zulassungsbehörde für gewerbliche Zulassungen (z.B. Zulassungen durch Autohäuser, Zulassungsdienste sowie internationale Zulassungen).
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Die BürgerBüros Mitte, West, Nord und Süd sind zuständig für ALLE PRIVATEN Zulassungen.
Allgemeine Informationen
Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.
Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
- Anzeigebestätigung der Polizei,
- bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
Gebühren (Kosten)
Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.
Rechtsgrundlage
Wichtige Hinweise
- Grundgebühr: 26,30 EUR