§ 81 Abs. 4 S. 1 AufenthG - Fortgeltungsfiktion
Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
Dies gilt auch für Auflagen zur Beschäftigung.
Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.
Die Fiktionswirkung erlischt nicht mit Ablauf der Bescheinigung sondern mit der Entscheidung über den Aufenthaltstitel.
Ihre Ausländerbehörde
Grundsätzlich arbeitet die Ausländerbehörde mit einem System der Terminvergabe, d.h. die eigenständige Buchung eines Termins ist ab dem 18.07.2023 ausschließlich für Notfälle möglich.
Ein Termin wird Ihnen unaufgefordert genannt, nachdem Sie Ihre Antragsunterlagen eingereicht haben. Aufgrund von Rückständen in der Abarbeitung kann es vorkommen, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anträge zeitlich verzögert und Notfallsituationen eintreten.
Lediglich bei Vorliegen eines begründeten Notfalls ist ein tagaktueller Termin möglich!
Ein begründeter Notfall ist eine Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
Für solche Notfälle nutzen Sie bitte den Online-Terminreservierungs-Schalter für Notfälle! Sollten Sie keinen Termin mehr buchen können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an das jeweils zuständige Funktionspostfach (siehe unter Online Terminreservierung für Notfall-Schalter oder E-Mail-Adressen der Ausländerbehörde).
Notfalltermine können nur für Dienstage und Donnerstage gebucht werden.
Sollte keiner der genannten Notfälle vorliegen, bitten wir Sie sich NICHT in der Warteschlange einzureihen, sondern sich postalisch oder per E-Mail an folgende Mail-Adressen mit Ihrem Anliegen an uns zu wenden.
Alle Informationen, insbesondere zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG, finden Sie weiter unten, unter dem Register "Herzlich Willkommen in der Ottostadt Magdeburg".
Es liegt eine Situation vor, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden für den Kunden droht. Dies gilt in folgenden Fällen:
Termin zur Abholung des Aufenthaltstitels
Die Ausländerbehörde prüft und entscheidet, ob ein Notfall vorliegt.
Wir behalten uns vor, gebuchte Termine, die keinen Notfall darstellen oder in die falsche Gruppe gebucht wurden, zu löschen. In diesen Fällen wird eine Stornierungs-Benachrichtigung per E-Mail versendet.
Bei der Terminbuchung sind der Familienname und der Vorname so anzugeben, wie auf den ausländerrechtlichen Dokumenten ersichtlich.
Es werden 2 Schalterplätze besetzt, die inhaltlich in 2 Gruppen unterteilt werden.
Mit Klick auf eine gewählte Dienstleistung in der Online-Terminvergabe sind in einem gesonderten Fenster nähere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen der jeweiligen Dienstleistung hinterlegt. Diese Unterlagen sind zu dem gebuchten Termin mitzubringen.
Sie erhalten per E-mail einen Link, der 4 Stunden gültig ist. Diesen Link müssen Sie bestätigen, sonst wird der Termin nicht gebucht.
Die Termine sind in sehr kurzen Abständen (10 Minuten) getaktet. Deshalb werden Sie gebeten rechtzeitig, ca. 5-10 Minuten, vor dem Termin in der Ausländerbehörde zu erscheinen.
Wenn keine zeitnahe Buchung für Ihren Notfall möglich sein sollte, dann schreiben Sie Ihr Anliegen mit Angabe Ihres Vor- und Nachnamens (so wie Sie auf Ihren Dokumenten geschrieben werden) und Ihrem Geburtsdatum an folgende E-Mail-Adressen:
Student, Auszubildender oder Sprachkursteilnehmer:
studium-ausbildung@ewo.magdeburg.de
Beschäftigte, Freiberufler oder Selbstständige:
erwerbstaetigkeit@ewo.magdeburg.de
Angehörige eines Deutschen, Verlängerung eines touristischen Visums oder Daueraufenthaltsberechtigte in einem anderen EU-Staat:
aufenthaltsrecht@ewo.magdeburg.de
Für humanitären Aufenthaltstitel:
Duldung:
Leider kommt es immer wieder vor, dass gebuchte Termine nicht wahrgenommen werden. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Der Abarbeitungsablauf in der Ausländerbehörde wird dadurch gestört.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können oder nicht mehr benötigen, bitten wir dringlichst darum, diesen Termin abzusagen. Andere Kunden können diesen Termin dann für ihre Anliegen buchen.
Ihre Ausländerbehörde
Unter dem Punkt Terminreservierung auf der Homepage der Stadt Magdeburg können sie auch die Terminreservierung der Ausländerbehörde finden.
Stand 17.03.2023
Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet sind sehr vielschichtig und erfordern eine differenzierte Prüfung der unterschiedlichen Aufenthaltsgründe. Wir wollen Ihnen bei der Erledigung der Formalitäten helfen und haben für Sie einige Informationen zusammengestellt.
Während des Umzugs der Ausländerbehörde Magdeburg ist die Registrierung von ukrainischen Geflüchteten im Zeitraum vom 18.12.2023 - 12.01.2024 nicht möglich.
Aktuelle Informationen erhalten Sie über die Portale: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO
Ab 15.01.2024 sind Vorsprachen während der Öffnungszeiten wieder möglich.
Neue Adresse:
Neustädter Höfe / Haus 1
Lübecker Straße 53-63
39124 Magdeburg
(§ 24 AufenthG)
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat für Deutschland die „Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV)“ erlassen. Die Verordnung ist am 5. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Durch diese Verordnung wird Folgendes geregelt:
Die für aus der Ukraine geflüchteten Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort.
Was bedeutet das für die Betroffenen?:
Wer ist nicht von der Verordnung umfasst?
Was bedeutet das für die Arbeitgeber:
Menschen, die zu den von der UkraineAufenthFGV betroffenen Personen gehören, haben die Möglichkeit ohne ausländerrechtliche Einschränkung zu arbeiten.
Bitte der Ausländerbehörde:
Die UkraineAufenthFGV wurde erlassen, um die bereits stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten.
Sollten Sie im Besitz einer am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnis gem. § 24 AufenthG sein, nehmen Sie von Anträgen und Anfragen an die Ausländerbehörde Abstand, damit die Abarbeitung der zu entscheidenden Anträge nicht verzögert wird. Denken wir gemeinsam an alle Menschen. Unterstützen Sie uns dabei.
Ihre Ausländerbehörde
Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten.
Wenn Sie ganz offiziell Ihren Familien- und/oder Vornamen ändern oder feststellen lassen wollen, können Sie dies bei uns beantragen.
Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen einen kurzen Überblick geben. Das Rechtsgebiet ist jedoch derart kompliziert und umfangreich, dass wir Ihnen ...
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