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Vereinbarung: Erster Baum mit Versorgungsträgern nachgepflanzt

Mit der Pflanzung eines Schnurbaumes ist am 14. Dezember 2023 der erste Baum auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung zur Näherung zwischen Bäumen und Versorgungsleitungen gesetzt worden. Oberbürgermeisterin Simone Borris, Andreas Fedorczuk (SWM) und Stefan Matz (SFM) pflanzten den Baum auf einem bisher als schwierig geltenden Standort.

Bild vergrößern: Magdeburgs Oberbürgermeisterin Borris bei der Baumpflanzung in Stadtfeld © Landeshauptstadt Magdeburg, Annekatrin Thurm
Pflanzung des ersten Baumes in der Gerhart-Hauptmann-Straße auf Basis einer Vereinbarung mit den Stadtwerken Magdeburg

Bisheriger Vorbehalt wegen Versorgungsleitungen

Die Pflanzung des Schnurbaumes erfolgte am 14. Dezember 2023 in Stadtfeld durch Oberbürgermeisterin Simone Borris, dem technischen Geschäftsführer der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Andreas Fedorczuk, und dem Leiter des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, Stefan Matz

„Ich freue mich wirklich sehr, dass wir heute in der Gerhart-Hauptmann-Straße einen Baum ersetzen können, dessen Verlust in der Vergangenheit viele Anwohnerinnen und Anwohner bewegt hat. Diese Vereinbarung bildet einen weiteren Schritt in die richtige Richtung zum Erhalt der Bäume im urbanen Bereich. So erlangen wir im Einvernehmen mehr Handlungsspielraum, der gerade unseren Straßenbäumen und damit perspektivisch auch dem innerstädtischen Klima zugutekommt. Darauf können wir sehr stolz sein“, erklärte Oberbürgermeisterin Simone Borris bei der Pflanzung.

Die Grundlage für die lang ersehnte Baumnachpflanzung bildet die jüngste Ergänzung zur „Rahmenvereinbarung zu Näherungen zwischen Bäumen/Gehölzen und Ver-/ Entsorgungsanlagen“ zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg und den Versorgungsträgern, welche im Oktober 2023 besiegelt wurde. Diese regelt nun die Voraussetzungen dafür, dass Bäume an Standorten gepflanzt werden können, für die bisher durch den Verlauf von Versorgungsleitungen in Nähe der Baumwurzeln Vorbehalte bestanden.

Bild vergrößern: Andreas Fedorczuk und Stefan Matz im Gespräch mit Oberbügermeisterin Simone Borris Annekatrin Thurm © Landeshauptstadt Magdeburg Annekatrin Thurm
Andreas Fedorczuk und Stefan Matz im Gespräch mit Oberbügermeisterin Simone Borris

„Gerade im Angesicht des Klimawandels und den damit verbundenen Herausforderungen ist es gut, dass wir ein gemeinsames Vorgehen verständigt haben. Ziel muss es sein, so viel Grün zu erhalten und neu zu pflanzen wie möglich. Die Rahmenvereinbarung gibt uns Handlungssicherheit und hilft, Konflikte zu lösen“, ist sich Andreas Fedorczuk, technischer Geschäftsführer der SWM Magdeburg, sicher.

So hatten sich alle Beteiligten bereits im Jahr 2019 im Rahmen einer Vereinbarung zu den generellen Regelungen zur gemeinsamen Nutzung des unterirdischen Straßenraumes bei der Verlegung von Versorgungs- und Abwasserleitungen und der Pflanzung von Bäumen und Gehölzen verständigt.

„Auch wenn nicht jeder Standort durch die Vereinbarung wieder bepflanzt werden kann, ist die Zusatzvereinbarung ein klares Bekenntnis der Versorgungsträger und der Landeshauptstadt Magdeburg zu den Bäumen im Straßenraum. Damit wird die Bedeutung des Grüns einmal mehr gemeinsam unterstrichen, was uns sehr freut“, erklärt der Leiter des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, Stefan Matz.

Die zentralen Punkte der Vereinbarung sehen eine Mindestgröße von 12 Kubikmeter für Pflanzräume sowie die Möglichkeit von Nachpflanzungen mit entsprechendem Wurzelschutz sowie die Prüfung von Standorten durch Suchschachtungen vor. Die Versorgungsträger erklären sich bereit, nach Möglichkeit Versorgungsleitungen so zu bauen oder zu verlegen, dass die Pflanzräume und damit auch die Bäume von Wartungsarbeiten unberührt bleiben. Paragraph 2 des jüngst geschlossenen Zusatzes zu dieser Vereinbarung sieht nun vor, dass

„bestehende und künftige Überpflanzungen […] im Einzelfall auch ohne weitere Maßnahmen und ohne gesonderte Vereinbarung toleriert werden können, wenn die technischen Rahmenbedingungen dies nicht generell ausschließen.“

15.12.2023