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Hinweisgeber - interne Meldestelle der Landeshauptstadt Magdeburg

Hinweisgeber - interne Meldestelle der Landeshauptstadt Magdeburg

Hinweisgeber – interne Meldestelle der Landeshauptstadt Magdeburg

Die Stadt Magdeburg legt Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.

Regelverstöße und Gesetzesverletzungen ziehen finanzielle Einbußen nach sich und gefährden das Image in der Öffentlichkeit. Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft Aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen.

Wer ist meldeberechtigt?

Neben den Mitarbeitenden der Stadt sind auch Geschäftspartner*innen, Lieferanten*innen oder sonstige Beliehene meldeberechtigt, wenn sie über Verstöße während der beruflichen Tätigkeit für und im Auftrag der Stadt Kenntnis erlangt haben.

Wie können Sie eine Meldung abgeben?

Für die Meldung regelwidriger Handlungen stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:
per Mail-Adresse

Dafür wurde ein Funktionspostfach eingerichtet, auf das nur die beauftragten Personen Zugriff haben

hinweisgeber@stadt.magdeburg.de

telefonisch:
+49 391 540 2531
Postweg:
Landeshauptstadt Magdeburg

Kontrollstelle I/03
Vertraulich – Hinweisgeber
39090 Magdeburg

persönlich: bitte hierzu vorherige telefonische Terminabsprache
Rechtsgrundlage: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie – (EU) 2019/1937 – zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)

Oberstes Prinzip bei der Bearbeitung Ihrer Hinweise ist Ihr Schutz als hinweisgebende Person.  Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung.

Gem. § 10 HinSchG sind die Meldestellen befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten.


Bitte beachten Sie:

Das Hinweisgebersystem ist nicht zur Meldung von Notfällen geeignet! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.

Des Weiteren sind auch Angelegenheiten wie z.B. fehlende Straßenbeleuchtung, Straßenschäden etc. nicht für eine Meldung über das Hinweisgebersystem geeignet und werden über dieses Portal auch nicht bearbeitet. Diesbezügliche Meldungen geben Sie bitte wie gewohnt unter dem „MD-Melder“ ab.