Pfandleihgewerbe
Einer Erlaubnis bedarf wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will.
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
Bei juristischen Personen Auszug vom Vertretungsberechtigten sowie von der juristischen Person - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- Ertragsvorschau und dazugehöriger Mittelnachweis
- Versicherungsnachweis
Bemerkung:
Die Bearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht (gem. § 7 Verwaltungskostengesetz).