Geschützte Parks
Auf der Grundlage des Landeskulturgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen wurden nach DDR-Recht "Geschützte Parks" unter Schutz gestellt. Darunter wurden Parkanlagen verstanden, die der Erholung und der Erfüllung landeskultureller Aufgaben dienten und nicht gemäß Denkmalpflegegesetz (DDR-Recht) unter Schutz gestellt waren. In dieser Schutzkategorie werden nach Aussagen der unteren Naturschutzbehörde Magdeburg die in Karte 8 dargestellten neun Parkanlagen (GP) geführt. Die Überführung in Geschützte Landschaftsbestandteile ist für diese Anlagen, entsprechend § 23 NatSchG LSA, vorgesehen.
Übersicht
Amtsgarten
Anlage am Bahnhof Neustadt
Glacis-Anlagen
Goethe-Anlagen
Promenade der Völkerfreundschaft
Schneiders Garten
Magdeburg/Stadtmauer
Volkspark Westerhüsen
Magdeburg Ernst-Reuter-Allee (ehem. W.-Pieck-Allee)