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Patenschaften historischer Grabstätte

Im Jahre 2009 hat der Stadtrat den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg damit beauftragt zu prüfen, inwiefern historische Grabstätten auf dem West- und Südfriedhof saniert und neu belegt werden können. Hieraus entstand die Initiative der Patenschaften zum Erhalt historischer Grabstätten.

Ziel der Initiative ist es, historische Grabstätten auf dem Süd- und Westfriedhof durch Patenschaften zu erhalten. Durch dieses alternative Vorgehen sollen die aufwendigen und kunstvollen Grabmale und damit ein Teil der Geschichte auf den städtischen Friedhöfen in die Gegenwart überführt werden.


Vorzüge einer Grabpatenschaft

Der Grabstättenpate verpflichtet sich, innerhalb einer Frist für die professionelle Sanierung und die Standsicherheit des Grabmals zu sorgen. Der Vorteil einer Grabpatenschaft - Nutzungsberechtigte können sich und Angehörige auf der Patenschaftsgrabstätte bestatten lassen. Außerdem kann die historische Grabstätte mit individuellen Inschriften versehen werden. Auch wenn eine Patenschaftsgrabstätte für mehrere Bestattungen geeignet ist, erwerben Nutzungsberechtigte lediglich das Nutzungsrecht für die gewünschte Anzahl an Bestattungsplätzen. Also muss beispielsweise nur die Anzahl an Bestattungsplätzen finanziert werden, die letztlich auch genutzt werden sollen, auch wenn die Patenschaftsgrabstätte ursprünglich für eine größere Anzahl an Bestattungsplätzen vorgesehen war.


Verpflichtungen für den Grabstättenpat*innen

Zur Nutzung und zum Erhalt der Patenschaftsgrabstätten sowie Grabmalanlagen wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Die Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an der Patenschaftsgrabstätte entspricht der Grabstättengebühr für eine Erdwahlgrabstätte in besonderer Lage. Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich, innerhalb einer Frist für die professionelle Sanierung und die Standsicherheit des Grabmals zu sorgen. Die Finanzierung dieser Leistungen obliegt den jeweiligen Grabstättenpat*innen.


Voraussetzungen für Patenschaftsgrabstätten

Seit 2010 können Nutzungsrechte für historische Grabstätten erworben werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um historische Grabstätten, bei denen es keine Hinterbliebenen mehr gibt. Für die Grabstätten von Ehrenbürger*innen und anerkannten bedeutenden Magdeburger Persönlichkeiten kann kein Nutzungsrecht erworben werden.


Individuelle Beratung

Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg bietet eine Reihe ausgewählter Grabstätten für Patenschaften an. Auch persönliche Wünsche werden geprüft. Zur individuellen Beratung wird um eine separate Terminvereinbarung gebeten.

Zentrale Friedhofsverwaltung

Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg
Beratungsservice

Große Diesdorfer Straße 160
39110 Magdeburg

Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg

Dezernat für Finanzen und Vermögen
Betriebsleiter: Stefan Matz

Große Diesdorfer Straße 160
39110 Magdeburg