Förderung junger Menschen mit Arbeitsauflagen
Zielgruppe
• straffällig gewordene junge Menschen bis 26 Jahre mit Auflagen zur Ableistung von Arbeitsstunden im Rahmen richterlicher Auflagen gem. § 15 JGG, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben
• Schüler*innen, welche wegen Schulverweigerung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens Arbeitsstunden abzuleisten haben
Zielstellung
• Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden in Verbindung mit der Unterstützung zum Abbau sozialer Defizite
• Motivation zur Erarbeitung von Lösungsstrategien für ihre Lebenswelt (insbesondere bei Überschuldung, fehlendem Wohnraum, Suchtmittelmissbrauch)
• Erarbeitung von beruflichen Perspektiven
• Bei Bedarf Begleitung des jungen Menschen in andere berufliche Bildungsmaßnahmen
Organisatorische Rahmenbedingungen
• Erstgespräch unter Einbeziehung der Fachkraft der jeweils vermittelnden Stelle und des jungen Menschen zur Information über Rahmenbedingungen und mögliche Einsatzfelder sowie Absprache zur konkreten Zeitplanung.
• Die Angebotszeiten sind Montag-Freitag, täglich bis zu 6 Stunden. Schüler*innen dürfen grundsätzlich ihre Arbeitsstunden nur außerhalb der Schulzeit ableisten.
• Einbindung des jungen Menschen in die vorhandenen Berufsfelder mit konkretem abrechenbarem Arbeitsergebnis.
• Es erfolgt eine tägliche Auswertung und Einschätzung der Arbeitsleistungen sowie konkrete Abrechnung der geleisteten Arbeitsstunden (Formblatt Jugendgerichtshilfe)
Praktische Arbeiten in folgenden Berufsfeldern
• Holz
• Textil / Bekleidung / Gestaltung
• Garten- und Landschaftsbau