Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten (GAW)
Merkmale der alternativen Grabstättenart
Die Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten (GAW) wird durch eine vielfältige Bepflanzung aus Stauden, Rosen und Gräsern eingerahmt.
Die einzelne Grabstätte ist gegenüber der Rahmenbepflanzung schlicht mit einheitlichen Bodendeckern angelegt. Die Namenskennzeichnung in Form eines Grabmales ist auf Kosten des Nutzungsberechtigten möglich. In einer Urnenwahlgrabstätte dieser Anlage können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstätte ist möglich. Auch können die Hinterbliebenen an der Beisetzung teilnehmen. Darüber hinaus kann das Nurtzungsrecht bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Pflege ist über die gesamte Liegezeit bzw. Nutzungsdauer in der Grabstättengebühr enthalten.