Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Auf Beschluss des Stadtrates hat der Eigenbetrieb eigens ein neues Grabfeld für die individuelle Bestattungsform im südlichen Bereich des Buckauer Friedhofs angelegt.
Hier können sich Haustierbesitzer gemeinsam mit ihren tierischen Freunden in einem Umfeld mit aufgelockerter Gestaltung beisetzen lassen. Anlass für die Initiative ist die immer enger werdende Bindung von Tierbesitzern zu ihren Haustieren und der damit verbundene Wunsch nach einem gemeinsamen Bestattungsplatz.
Mit einem neu gestalteten, räumlich abgegrenzten Grabfeld ist der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe diesem Wunsch nachgekommen und hat einen gemeinsamen Ort der letzten Ruhe für Mensch und Tier geschaffen.
Unter 0 391/7368 425 berät Sie die Friedhofsverwaltung gern zu den Voraussetzungen der Mensch-Tier-Bestattung. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsberatung auf dem Westfriedhof, in der Großen Diesdorfer Str. 160 zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Mensch-Tier-Bestattung
Da es sich bei der Mensch-Tier-Bestattung um eine Bestattungsform handelt, die in der Bevölkerung nicht einheitlich toleriert wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten:
- So wurde beispielsweise ein räumlich getrenntes Grabfeld auf dem Friedhof ausgewiesen, sodass nachträgliche Bestattungen verstorbener Tiere auf bereits vorhandenen Grabstätten bzw. Grabfeldern grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage, auf denen Human- und Haustierbestattungen gemeinsam erfolgen können.
- Auf Antrag kann bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für 20 Jahre für die Mensch-Tier-Grabstätte erworben werden.
- Bei dieser Grabstättenart handelt es sich um eine Grabstätte für Urnenbeisetzungen.
- Das verstorbene Haustier wird als Grabbeigabe beigesetzt.
- Die Urnenbeisetzung (Humanbestattung) kann zeitgleich mit der Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres (Grabbeigabe) erfolgen.
- Die erforderlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Beisetzung der Urnen müssen durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.